Schulsozialarbeit StR Kloß ANF-17/050740.0

1. Anfrage:

Am 22.05.2017 beschloss der Jugendhilfeausschuss (JHA) des LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge das regionale Gesamtkonzept „Kompetent in die Zukunft“ und die Prioritätenliste bezüglich der Projekte, Standorte und Träger zur Unterstützung der Förderung von Schulsozialarbeit bis zum 31.07.2018. Voraussetzung, um in das Förderprogramm Schulsozialarbeit aufgenommen werden zu können, war die Beteiligung an der CTC Schulleiterbefragung. Keinen Fördervorschlag erhielt wegen der Nichtteilnahme an der CTC Schulleiterbefragung die Oberschule „J.-H. Pestalozzi“ und die Oberschule „Carl-Friedrich-Gauß“. Laut der Förderliste wird für jeden bestätigten Schulsozialar-beiter für das Schuljahr 2017/18 maximal 55 TEUR + 3 TEUR für Sachlosten zur Verfügung gestellt.

Fragen:

a) Warum haben oben genannte Schulen nicht an der Befragung teilgenommen? Wer hat dieses entschieden und warum?

b) Wie viele kommunale Schule der Stadt Pirna wurden in das Förderprogramm Schulsozialarbeit aufgenommen? Welche Schulen sind das?

c) Welche kommunalen Schulen wurden nicht berücksichtigt und warum?

2. Anfrage:

Im JHA wurde am 22.05.2017 weiterhin beschlossen, Mittel, die vom 01.08.2017 bis 31.12.2017 nicht nach der Förderrichtlinie Schulsozialarbeit verbraucht wurden, weil für diesen Zeitraum Mittel

der Richtlinie I SMS und der Richtlinie des Kreistages im HH-Jahr 2017 zur Verfügung stehen, Schulträger, deren Schulen nicht in der Förderrichtlinie Berücksichtigung fanden, auf Antrag die Schulsozialarbeit bis zum 31.12.2017 gefördert bekommen können, wenn Eigenanteile für Schulsozialarbeiter bis zum 31.12.2017 durch den Träger gesichert sind. Im SFA wurde der Antrag gestellt, dass die Verwaltung beauftragt wird, Anträge für Schulen zu stellen, wo die Auflagen erfüllt werden.

Fragen:

a) Wurden Anträge für die Förderung der Schulsozialarbeit für den Zeitraum vom 01.08. bis 31.12.2017 gestellt?

b) In welcher Höhe kann die Stadt bei der Förderung Schulsozialarbeit im Jahr 2017 durch den Landkreis rechnen?

Antwort der Verwaltung:

  1. Anfrage:

a) Beide Schulleiterinnen haben für Ihre Schule entschieden, nicht an der CTC-Schulleiterbefragung teilzunehmen. Der Stadtverwaltung Pirna sind keine konkreten Gründe, welche zur Nicht-Teilnahme an dem genannten Verfahren geführt haben, bekannt. Für genaue Informationen dahingehend sollte sich direkt an die Leiterinnen der Pestalozzi und Gauß Oberschulen gewandt werden.

b) Zwei kommunale Schulen, die Grundschule Sonnenstein sowie die Goethe Oberschule, wurden gegenwärtig in das Förderprogramm aufgenommen. Das Projekt an der Grundschule Sonnenstein wird aus der vormaligen Richtlinie III „Chancengerechte Bildung“ weitergeführt. 

Beide Pirnaer Gymnasien erhielten zunächst aufgrund des Budgets keinen Fördervorschlag nach der Richtlinie Schulsozialarbeit. Allerdings besteht bei freiwerdenden Fördermitteln die Möglichkeit, dass sie, abhängig von der Platzierung auf der Rankingliste (Herder Gymnasium Platz 23 von 30, Schiller Gymnasium Platz 26 von 30), berücksichtigt werden.

c) Die Pestalozzi Oberschule sowie die Gauß Oberschule wurden nicht berücksichtigt, da sie an der CTC-Schulleiterbefragung nicht teilgenommen haben (siehe 1a). Die Stadtverwaltung hatte keine Möglichkeit zur Einsicht in den Fragebogen. Diese Umfrage wurde mit speziellen Zugangsdaten online durchgeführt.

  1. Anfrage:

a) Die Stadtverwaltung Pirna stellte bereits im Mai beim Landkreis formlos einen Antrag auf die noch zur Verfügung stehenden Fördermittel. Weiterhin wurden die beiden Träger (Hanno e. V. und ASG) aufgefordert, bis Mitte Juli einen Antrag beim Landkreis mit den geplanten Sach- und Personalkosten zu stellen. Die Höhe der Förderung durch den Landkreis zu 80 % ergibt sich aus den Zahlen die vom Träger beantragt werden. Die Höchstbeträge wurden festgelegt auf max. 55.000,00 € Personalkosten (PK) und 3.000,00 € Sachkosten (SK) angerechnet auf die fünf Monate des Förderzeitraumes von August bis Dezember 2017. 

b) Bei Ausschöpfung der Maximalbeträge würde das eine Förderung vom Landkreis in Höhe von 19.333,33 € (PK und SK pro Schule) für den Zeitraum 01.08.2017 – 31.12.2017 bedeuten.


Parkgebühren an Feiertagen StRin Richter ANF-17/047632.0

In der Sitzung des Ausschusses für OKB am 11.05.2017 wurde auf die Anfrage, ob Feiertage (wie z. B. der 1. Mai, der ein Montag war) beim Parken an Automaten wie Sonntage gleichgestellt sind. Lt. Parkgebührenordnung ist dies nicht der Fall, weil Parkgebühren von Montag bis Freitag und Samstag bis 14:00 Uhr zu entrichten sind. Ist es möglich, an den Automaten einen entsprechenden Hinweis für die Nutzer anzubringen, damit dies für sie eindeutig ist? Viele Bürger gehen davon aus, dass ein Feiertag wie Sonntag zählt.

Antwort der Verwaltung:

Die jetzigen Regelungen der Parkgebührensatzung mit den entsprechenden gebührenpflichtigen Zeiten von Montag bis Freitag sowie am Samstag sind eindeutig und haben sich über Jahre hinweg bewährt. Die Bewirtschaftungszeiten der Parkplätze stehen genauso wie die Gebührenhöhen für jedermann gut sichtbar an den städtischen Parkscheinautomaten. Weitere Hinweise, dass es zu den Feiertagen keine gesonderten Ausnahmeregelungen gibt bzw. diese auch entsprechend dem jeweiligem Wochentag (außer an Sonntagen) gebührenpflichtig sind, könnten bei den Gästen und Besuchern auch auf Grund der ohnehin schon vielen Informationen eher für zusätzliche Irritationen sorgen und sind aus Sicht der Verwaltung entbehrlich. Bisher sind in der Vergangenheit dazu keine Probleme aufgetreten bzw. bekannt geworden, die weitere Hinweise zur Klarstellung erfordern.


Auswirkungen durch Änderung Archivsatzung StRin Richter – ANF-17/049510.0

Auf Landkreisebene soll die Archivsatzung geändert werden. Hat dies Auswirkungen auf die Stadt Pirna oder/und die Archivnutzer?

Antwort der Verwaltung:

Die Anpassung der Archivsatzung und der Archivgebührensatzung sind, insbesondere nach der Novellierung des Archivgesetzes 2014, notwendig. Gebührensatzungen sollten unabhängig davon regelmäßig überprüft werden. Die Archivsatzung trat bereits am 14.04.2016 neu in Kraft. Diese Satzung regelt die Archivierung von Unterlagen im Kreisarchiv sowie die Benutzung des Kreisarchivs. Für Archivgut, das von anderen Archiven übersandt wurde, gelten die Bestimmungen der Archivsatzung entsprechend, soweit mit dem versendenden Archiv nichts anderes vereinbart wurde. Die Archivgebührensatzung, zuletzt beschlossen am 21.06.2010, wird aktuell überarbeitet. Die Benutzung des Kreisarchivs ist bereits jetzt gebührenpflichtig. Für die Inanspruchnahme des Kreisarchivs werden Gebühren und Auslagen erhoben, die regelmäßig neu kalkuliert werden müssen. Die Ermächtigungsgrundlage ist das Sächsische Kommunalabgabegesetz. Für die Stadt Pirna hat die Archivgebührensatzung keine Auswirkung, da die Zusammenarbeit und die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen in einer Zweckvereinbarung geregelt wurden. Für die Archivnutzer, welche das Archivgut zu privaten bzw. gewerblichen Zwecken nutzen, werden höhere Gebühren anfallen. Neben den sehr guten Nutzungsbedingungen im aktuellen Standort des Archives stehen für das Anfertigen von Reproduktionen heute auch verbesserte technische Möglichkeiten zur Verfügung.


Auswirkungen durch Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Atemschutzübungsanlagen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge StRin Richter – ANF-17/049637.0

Die Stadt Pirna ist in Besitz einer Atemschutzübungsanlage, welche von umliegenden Kommunen genutzt wird. Dies wurde bisher zu 100 Prozent vom Landkreis finanziert. Nun hat der Kreistag mit der o. g. Satzung beschlossen, dass die Kommunen Gebühren für die Nutzung zahlen müssen. Hat dies Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Pirna – entstehen Mehreinnahmen oder Mehrausgaben?

Antwort der Verwaltung:

Die Errichtung und Betreibung der Anlage ist ein gemeinsames Projekt der Stadt Pirna mit dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Dazu wurde von beiden Partnern ein Vertrag unterzeichnet.

Die Anlage ist Eigentum der Stadt Pirna. Der Landkreis beteiligte sich mit einem Anteil von 25 % der förderfähigen Kosten an der Errichtung der Anlage. Die restliche Finanzierung der Errichtung erfolgte über Fördermittel, sowie die Kosten des Grunderwerbs und der Erschließung über Eigenmittel der Stadt Pirna.

Es wurde festgelegt, dass die laufenden Kosten der Anlage (Strom, Wasser, Wartungen etc.), welche von der Stadt Pirna vorfinanziert werden, vom Landkreis erstattet werden.

Es wurde weiterhin vertraglich geregelt, dass der Landkreis von Nutzern der Anlage Gebühren zur Deckung seiner Kosten verlangen kann. Der Stadt Pirna entstehen dadurch keine Mehreinnahmen/Mehrausgaben, da der Landkreis die Gebühren direkt mit den entsprechenden Nutzern der Anlage verrechnet.


Einrichtung einer Fußgängerbrücke über die Gottleuba StR Protze-Lindner ANF-17/049960.0

Die Stadt Pirna ist in Besitz einer Atemschutzübungsanlage, welche von umliegenden Kommunen genutzt wird. Dies wurde bisher zu 100 Prozent vom Landkreis finanziert. Nun hat der Kreistag mit der o. g. Satzung beschlossen, dass die Kommunen Gebühren für die Nutzung zahlen müssen. Hat dies Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Pirna – entstehen Mehreinnahmen oder Mehrausgaben?

Antwort der Verwaltung:

Die Errichtung und Betreibung der Anlage ist ein gemeinsames Projekt der Stadt Pirna mit dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Dazu wurde von beiden Partnern ein Vertrag unterzeichnet.

Die Anlage ist Eigentum der Stadt Pirna. Der Landkreis beteiligte sich mit einem Anteil von 25 % der förderfähigen Kosten an der Errichtung der Anlage. Die restliche Finanzierung der Errichtung erfolgte über Fördermittel, sowie die Kosten des Grunderwerbs und der Erschließung über Eigenmittel der Stadt Pirna.

Es wurde festgelegt, dass die laufenden Kosten der Anlage (Strom, Wasser, Wartungen etc.), welche von der Stadt Pirna vorfinanziert werden, vom Landkreis erstattet werden.

Es wurde weiterhin vertraglich geregelt, dass der Landkreis von Nutzern der Anlage Gebühren zur Deckung seiner Kosten verlangen kann. Der Stadt Pirna entstehen dadurch keine Mehreinnahmen/Mehrausgaben, da der Landkreis die Gebühren direkt mit den entsprechenden Nutzern der Anlage verrechnet.


Parkplatz Geibeltbad StR Protze-Lindner ANF-17/047732.0

1. In wessen Eigentum befindet sich der Parkplatz am Geibeltbad auf der Rottwerndorfer Straße?

2. Wie ist auf diesem Parkplatz die rechtliche Situation?

3. Wie erfolgt die Bewirtschaftung des Parkplatzes?

4. Wer hat den Parkplatz errichtet?

5. Gehört der Parkplatz zum Bad dazu?

Antwort der Verwaltung:

Zu 1. Grundstückseigentümer ist die Stadt Pirna.

Zu 2. Der Parkplatz ist öffentlicher Verkehrsraum. Es gilt die StVO.

Zu 3.Die Reinigung und der Winterdienst des Parkplatzes sowie der Zuwegung zum Bad erfolgt durch die SWP (Hausmeister Geibeltbad). Die Pflege des Straßenbegleitgrüns erfolgt durch die FG 61, FD Grünflächen. 

Eine Bewirtschaftung im Sinne der StVO erfolgt durch die Kontrollen des Gemeindlichen Vollzugsdienstes auf Einhaltung der Parkordnung. Parkgebühren werden nicht erhoben.

Zu 4. Der Parkplatz wurde durch den damaligen Betrieb „Bäder der Stadt Pirna“, Dippoldiswalder Str. 3234 errichtet.

Zu 5. Auf dem Parkplatz wurden 137 Stellplätze per Baulast für das Geibeltbad rechtlich gesichert.


Phänomen Reichsbürger in Pirna (SZ vom 04.02.2017)- StRin Richter – ANF-17/044332.0

1.Wie viele Personen im Stadtgebiet Pirna können dem Phänomen der Reichsbürger zugeordnet werden?

2.Inwieweit wird die Arbeit der Verwaltung/Behörden in Pirna durch o. g. Personen beeinträchtigt/erschwert? (Bitte Anzahl der Vorfälle benennen)?

In wie vielen Fällen müsste dies zur Anzeige durch die Verwaltung/Behörden gebracht werden? (in den letzten fünf Jahren, nach Jahr aufgeschlüsselt)

3.Wie viele o. g. Personen sind im Besitz eines Waffenscheines oder einer Waffenbesitzkarte? Finden dazu regelmäßige Überprüfungen statt? In Baden-Württemberg sollen Reichsbürger in Zukunft keine Waffenscheine/Waffenbesitzkarten mehr erhalten und vorhandene sollen widerrufen werden. Wird dies auch für Sachsen angestrebt, wenn nein warum nicht?

4.Inwieweit finden, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Landkreis und/oder dem Freistaat Sachsen Sensibilisierungen der Verwaltungsmitarbeiter mit o. g. Personen statt? Inwieweit findet in der Verwaltung der Stadt Pirna und übergeordneten Behörden diesbezüglich ein Diskurs statt, wie diesem Phänomen begegnet werden soll?

5.Seit Dezember 2016 werden Reichsbürger vom Verfassungsschutz und dem polizeilichen Staatsschutz beobachtet. Werden darüber Informationen an die Kommunen (Stadt Pirna) weitergegeben?

Antwort der Verwaltung:

Zu 1.Über die sogenannten Reichsbürger werden durch die Verwaltung keine Erhebungen oder Statistiken geführt. 

Zum aktuellen Zeitpunkt werden im Bürgerbüro vier (noch) gültige Personalausweise aufbewahrt, welche von den Inhabern hier abgegeben bzw. per Briefpost zugeschickt wurden. Da diese Bürger jeweils noch einen gültigen Reisepass besitzen, liegen keine Ordnungswidrigkeiten vor, so dass ein weiteres Tätigwerden nicht erforderlich ist.

Inwieweit die Betreffenden tatsächlich der Reichsbürgerszene oder den sog. Selbstverwaltern zugehörig sind, ist der Verwaltung nicht bekannt.

Zu 2.Neben den unter 1. genannten Kontakten tritt das Problem der Reichsbürger vor allem in der Bußgeldstelle (Owi, fließender Verkehr) und im Fachdienst Finanzbuchhaltung (Vollstreckung) auf. Dies äußert sich in inhaltlich sich ähnelnden, zumeist über soziale Medien kopierten, Schriftverkehr an die Verwaltung, in denen die Rechtmäßigkeit der jeweiligen Bescheide abgelehnt, die gänzliche Rechtsprechung und das Bestehen der Bundesrepublik Deutschland angezweifelt wird. Zur Sache selbst wird sich dabei eher selten oder ohne relevante Substanz geäußert. 

Auf diesen Schriftverkehr erfolgt unsererseits so wenig wie möglich Korrespondenz. In Beantwortung dieser Schreiben wird dergestalt reagiert, in dem der Verwaltungsweg wie bei jedem anderen Fall fortbeschritten wird und der Bußgeldbescheid bzw. die Geldbuße auch mit Hilfe der zuständigen Gerichte durchgesetzt wird.

Da wie bereits dargelegt, die Fälle nicht gesondert registriert werden, kann keine Aussage zu den Fallzahlen getroffen werden. Anzeigen mussten diesbezüglich bisher noch keine gefertigt werden.

Zu 3.Hierüber liegen uns keine Erkenntnisse vor. Zuständige Waffenbehörde ist das Ordnungsamt des Landkreises. 

Zu 4.Seitens der übergeordneten Behörden von Bund und Freistaat sowie den Interessenvertretungen der Kommunen sind umfangreiche Informationen, Hinweise und Handlungsanleitungen zu diesem Thema eingegangen. Die betreffenden Mitarbeiter sind entsprechend geschult und vorbereitet.

Zu 5.Neben den veröffentlichten und allgemein zugänglichen Informationen werden vom Verfassungsschutz/Staatsschutz keine weiteren Informationen an die Kommunen weitergegeben.


Ärztehaus auf dem Sonnenstein StR Hennig ANF-17/046820.0

Wann wird das Ärztehaus auf dem Sonnenstein renoviert bzw. saniert?

Antwort der Verwaltung:

Seitens der Städtischen Wohnungsgesellschaft Pirna mbH (WGP) wurde uns zu genannten Sachverhalt folgendes mitgeteilt: Ein exakter Termin für eine Sanierung lässt sich gegenwärtig nicht angeben.

Die WGP beabsichtigt, im Verlauf der nächsten Jahre die bauliche Hülle des Objektes zu sanieren, das betrifft insbesondere die Erneuerung der Fenster und die Installation eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS). Offen ist noch die Finanzierung einer solchen Maßnahme, deren Kosten nach einer ersten groben Schätzung auf ca. 1,5 Mio. Euro belaufen könnten. Deshalb hatte die WGP eine Förderung der Maßnahme im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt“ beantragt, die leider negativ beschieden wurde.

Unabhängig davon erfolgt bei Neuvermietungen regelmäßig die Sanierung der jeweiligen Einheiten, die dann im Regelfall auch mieterspezifisch ausgelegt wird. Die WGP geht in der Regel auf Mieterwünsche ein, sofern es technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn neben der Miethöhe auch die Mietdauer (z.B. 10 Jahre und mehr) und die Bonität des Mieters eine entsprechende Investition rechtfertigen. In angespannteren Märkten ist es eher üblich, dass Mieter von geschäftlich genutzten Flächen solche Investitionen selbst tätigen und auch die damit verbundenen Risiken selbst tragen. Dies ist jedoch unter den Marktbedingungen in Pirna gegenwärtig nicht oder nur schwer durchsetzbar.

Die WGP hat in den letzten Jahren bereits erhebliche Mittel über die laufende Instandhaltung hinaus in die Entwicklung des Objektes investiert. Neben diversen Umbauten und Modernisierungen von Mieteinheiten erfolgten auch der Einbau eines Treppenliftes und eine Erneuerung der Außenanlagen. Gegenwärtig wird an einer Optimierung der Parkplatzregelung, auch für die im Objekt tätigen Personen, gearbeitet.


Ruhestörungen auf dem Sonnenstein StR Hennig – ANF-17/046732.0

Auf dem Sonnenstein wird seit einiger Zeit nachts zwischen 23 und 24 Uhr eine Ruhestörung durch die Anwendung von Knallern festgestellt. Nach Feststellung des konkreten Ortes, von dem aus die Knaller gezündet werden, wurde schon mehrfach die Polizei verständigt, von eingeleiteten Maß- nahmen war aber nichts spürbar. Welche Möglichkeit gibt es, die Verantwortlichen für die nächtlichen Ruhestörungen zur Rechenschaft zu ziehen?

Antwort der Verwaltung:

Auf Nachfrage beim örtlichen Polizeirevier wurde mitgeteilt, dass aus den Einsatzunterlagen Meldungen hinsichtlich Störungen durch Feuerwerkskörper nicht ersichtlich sind. Weiterhin wird mitgeteilt, dass bei gleichzeitig abzuarbeitenden schwerwiegenden Störungen ein sofortiges Einschreiten bei Ordnungswidrigkeiten im Hinblick auf die gebundenen Einsatzkräfte nicht immer möglich ist.

Sollte sich ein konkreter Ort und Zeitraum als Schwerpunkt herauskristallisieren, wäre es zumindest möglich, für das Polizeirevier bzw. die städtische Nachtstreife zielgerichteter zu kontrollieren und auf eingehende Meldungen schneller zu reagieren und so das Zeitfenster zwischen Meldung und Eintreffen vor Ort zu verkleinern.

Sind die Verantwortlichen ermittelt, kann die Störung der Nachtruhe nach der städtischen Polizeiverordnung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.


Aktueller Stand Kinder- und Jugendkonzeption StRin Richter ANF-17/046340.0

Am 08.11.2016 wurde die Fortschreibung der Kinder- und Jugendkonzeption (BVL-16/048540.2) beschlossen.

1.) Wie sieht die terminliche Bearbeitung der Konzeption für die Jahre 2017 und 2018 aus?

2.) Wann und wie sollen die Maßnahmen umgesetzt werden bzw. wie ist der aktuelle Stand der Abarbeitung der Aufgaben und Empfehlungen, die sich am Ende der Jugendkonzeption befinden?

Antwort der Verwaltung: 

Die Anfragen wurden in der Informationsvorlage IVL-17/026740.0 „Sachstand Kinder- und Jugendkonzeption“ (OKB 08.06.2017) berücksichtigt.


Kläranlagenbau/Zufahrt Tierheim Krietzschwitz StRin Richter ANF-17/046460.0

1.) Wie ist der aktuelle Stand zum Bau der Kläranlage für das Tierheim Krietzschwitz? Die Stadtratsmitglieder wurden über die finanziellen Mittel durch die IVL-15/018820.1 im Dezember 2015 informiert. Zusätzlich erfolgte eine Information im Januar 2016 zum Variantenvergleich.

2.) Weiterhin wurde an mich herangetragen, dass dem Verein derzeitig keine Informationen zur Zuwegung vorliegen. Wie erfolgt die Sicherstellung der Zufahrtsstraße zum Tierheim durch die durchgeführten Bauarbeiten?

Antwort der Verwaltung vom 16.08.2017

Zu 1.) Die Arbeiten zur Sanierung der Kläranlage sind abgeschlossen.

Zu 2.) Soweit es sich um die rechtliche bzw. tatsächliche Zufahrt handelt, kann ich folgenden Zwischenstand mitteilen:

rechtlich: Karte mit der Einzeichnung der gewidmeten Straße

tatsächlich: noch keine endgültige Lösung, Information an Verein ist erfolgt


Übergang ZOB-Bahnhof – StR Hampel (34. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses)

Welchen aktuellen Sachstand gibt es hinsichtlich der Finanzierung des Übergangs?

Antwort der Verwaltung:

Es gab eine Abstimmung mit der Deutschen Bahn und der VVO in Dresden. Die Finanzierung ist gesichert, der Bau soll 2018 erfolgen.


Stützmauer Gottleuba an der S174 – StR Hampel (34. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses)

Wann ist vorgesehen, die Hochwasserschadensbeseitigung durchzuführen?

Antwort der Verwaltung:

Die Hochwasserschadensbeseitigung soll 2018 durchgeführt werden. Momentan erfolgen noch Abstimmungen mit den zuständigen Behörden.


Wahl des Aufsichtsrates im letzten Stadtrat StR Kloß (27. Sitzung des Strategie- und Finanzausschusses)

Er bittet um Erklärungen zur o. g. Wahl. Wie kam die Mehrheit zustande etc.? Außerdem empfindet er die Begründung, warum Herr Thiele als neues Mitglied in den Aufsichtsrat aufgenommen wird als zu wenig. StR Heinrich ergänzt, dass er Beschwerde bei der Rechtsaufsichtsbehörde (RAB, Landkreis) eingelegt hat. OB Hanke habe in der Sitzung seinen Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung nicht abstimmen lassen. Außerdem sei die Form des Wahlzettels inkorrekt. Es müsse klare Felder für „ja“ und „nein“ geben.

Antwort:OB Hanke erläutert, dass die Sache momentan bearbeitet wird. Zeitnah wird es Informationen geben.


Geländer bei der Lessing-GS – StRin Richter (28. Sitzung des Stadtrates)

Gibt es bereits eine Antwort des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) zur Verlängerung des Geländers über die Brücke bis zum Thälmann-Platz?

Antwort der Verwaltung:

Zu diesem Thema befindet sich die Verwaltung noch in Abstimmung mit dem LASuV, da in dem Bereich Sanierungsarbeiten angezeigt wurden.


Klimaschutzkonzept – StR Hampel (33. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses)

Im Dezember 2012 wurde das Klimaschutzkonzept beschlossen und für 2017 ist die Zertifizierung vorgesehen. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung?

Antwort der Verwaltung:

Derzeit wird daran gearbeitet die Re-Zertifizierung durchführen lassen zu können. Eine Beratung zum Soll-Ist-Abgleich wurde durchgeführt, eine Auswertung wird den Stadträten dann auch zur Verfügung gestellt.


Umbau Schillergymnasium – StRin Häcker (33. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses)

Werden für die Zeit des Umbaus im Schillergymnasium Ausweichquartiere für die Schüler zur Verfügung gestellt?

Antwort der Verwaltung:

Nein, da der Umbau der Fachkabinette weitestgehend in den Ferien erfolgt. Da die Fachkabinette aber aus bisherigen Klassenräumen enstehen und diese dann wegfallen, werden zur Zeit mit dem Hersteller der Container vom Herdergymnasium Gespräche geführt, um diese ans Schillergymnasium umzusetzen. Die Container sollen auf dem Standort des bisherigen seitlichen Stellplatzes aufgestellt werden. Die Standzeit der Container hängt davon ab, wie und wann die Förderung für die Erweiterung des Schillergymnasiums bestätigt wird.


Pirna TV StR Kloß (26. Sitzung des Strategie- und Finanzausschusses)

Nicht jeder empfängt Pirna TV über den Fernsehapparat. Warum kann den Sender nicht jeder empfangen und wie kann man dem Abhilfe schaffen?

Antwort der Verwaltung:

Pirna TV kann lediglich über Kabelfernsehen empfangen werden. Dies ist nicht anders umsetzbar. Allerdings stellt Pirna TV alle Beiträge auf ihrer Internetseite online.


Nachfrage zum Sachstand EWA-16/003860.0 StRin Richter – ANF −17÷0444−60.0

Wurde Kontakt zur Eigentümergemeinschaft des Tannenhäuserwegs aufgenommen, wie in der Antwort der Verwaltung geschildert wurde? Was ist das Ergebnis?

Antwort der Verwaltung:

Die Eigentümergemeinschaft Tannhäuserweg hat sich nach Anfrage der Stadtverwaltung mit dem Anliegen nach Versetzen des Pollers vom Gärtnerweg zum Pirnaer Weg befasst. Der Vorschlag wurde einstimmig abgelehnt, sodass es beim jetzigen Pollerstandort bleibt.


Nachfrage bezüglich des Termins für die Vorstellung des Konzeptes „offene Kita“ – StRin Richter (26. Sitzung des Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

In der 18. Sitzung des Ausschusses für OKB am 02.06.2016 (TOP Anfragen) wurde gefragt, ob Bedarf für offene Kita’s (offene Treffs in Kita’s) besteht. Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass solch ein Konzept in Bannewitz existiert und in einem der nächsten Ausschüsse vorgestellt werden soll. Gibt es schon einen konkreten Termin für die Vorstellung?

Antwort der Verwaltung: 

Eine entsprechende Information erfolgt in der Sitzung am 09.03.2017.


Brunnen Dohnaische Straße StRin Richter – ANF-17/042760.0

Der Brunnen auf der Dohnaischen Straße wurde provisorisch verfüllt. Für welchen Straßenbelag wurde sich nun entschieden? Wie sieht die Zeitschiene zur Darstellung des Brunnes aus?

Antwort der Verwaltung:

Wie im ANT-16/008960.0 im November 2016 entschieden, wird der Brunnen an der Fundstelle ebenerdig mittels Sandsteinpflaster nachgebildet. Dazu wird eine Informationstafel mit Daten und Fakten zum Fund aufgestellt. Die Arbeiten werden bei bauoffenen Wetter ab März 2017 ausgeführt.


Parken auf Fläche R.-Renner-Straße/Pillnitzer Straße StRin Richter ANF-17/042160.0

Handelt es sich bei der Stellfläche für die Glascontainer an der R.-Renner-Straße (Aufgang zum BSZ) um eine städtische Fläche? Es ist zu beobachten, dass dort häufig Fahrzeuge parken. Handelt es sich dabei um Dauerparkplätze oder sind dazu Genehmigungen erforderlich?

Antwort der Verwaltung:

Die Fläche an der R.-Renner-Str. zwischen den Wertstoffcontainern am Treppenaufgang Richtung BSZ Pirna-Copitz und der Einmündung Pillnitzer Str. befindet sich im Eigentum der Stadt Pirna.

Das Parken auf dieser Fläche wird neben den Wertstoffcontainern durch die Stadt Pirna unabhängig von der Dauer bislang geduldet. Individuelle Genehmigungen sind dafür nicht notwendig.

Seitens der Fragestellerin wird dazu geäußert, dass auf den besagten Flächen Anhänger mit Wahlwerbung standen. Sie fragt an, ob es dafür eine Genehmigung gab

Antwort der Verwaltung:

Für den PKW-Anhänger mit Wahlwerbung auf der angegebenen Fläche gab es seitens der Fachgruppe Tiefbau keine Genehmigung. Durch die Mitarbeiter des Gemeindlichen Vollzugsdienstes wurden Anfang Januar einmalig mehrere solcher Anhänger gemeldet. Einige standen auf privaten Flächen, andere auf öffentlichen Flächen bzw. im Straßenraum der Stadt Pirna. Der Veranlasser der Wahlwerbung wurde telefonisch darauf hingewiesen, dass für das Abstellen solcher Werbungsanhänger eine Erlaubnis notwendig ist. Daraufhin wurden diese beseitigt. Weitere Meldungen zu solchen Anhängern gab es danach nicht.


Stützmauer in Neundorf – StR Hampel (26. Sitzung des Stadtrates)

Die Stützmauer entlang der Gottleuba in Neundorf ist auf einer Länge von ca. 350 m aufgrund von Flutschäden aus dem Jahre 2013 einsturzgefährdet. Die Straße in diesem Bereich ist zur Zeit nur einspurig befahrbar. Mit der Beschlussfassung vom 22.09.2015 stuft der Stadtrat diese Maßnahme von der Priorität 3 in die Priorität 2 ein.

Wie ist für diese Maßnahme der Hochwasserschadensbeseitigung die konkrete Zeitschiene?

Antwort der Verwaltung:

Diese Maßnahme hat sich erforderlich gemacht, da eine Grundbruchgefahr bei der Stützmauer nicht ausgeschlossen werden konnte. Da diese Mauer in Zusammenhang mit der Brücke an der Protzemühle zu sehen ist, soll dazu eine Ausschreibung im Gesamtpaket erfolgen. Die Planung dazu gestaltet sich aber kompliziert und ist noch nicht so weit vorangeschritten. Die Baumaßnahme soll im Spätsommer/Herbst 2017 beginnen und wird voraussichtlich bis Herbst 2018 andauern.


Lessing Grundschule, inkl. AWO Hort – StRin Richter (24. Sitzung des Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

Für das Jahr 2017 wurde geplant, sich mit der Thematik Lessing-GS und AWO Hort zu beschäftigen. Wie ist die Zeitschiene dafür? Soll es eine Arbeitsgruppe dazu geben und wenn ja, wann soll sie das erste Mal tagen?

Antwort der Verwaltung:

Die Antwort wird in Verbindung mit der BVL Bedarfsplanung Kitas gegeben.


Aktuelle Planung Brücke an der Dietzmühle STR Protze-Lindner (29. Sitzung des Stadtentwiclungsauschuss)

Die Maßnahme des Brückenneubaues an der Dietzmühle hat sich auf Grund der Maßnahme in Jessen verschoben. Wann erfolgt in diesem Zusammenhang der Ausbau? Ist dies überhaupt noch aktuell und wenn ja, gibt es eine terminliche Vorstellung der Umsetzung?
Antwort der Verwaltung:
Die Baumaßnahme der Brücke an der Dietzmühle wird im nächsten Jahr begonnen werden und soll bis 2018 fertiggestellt sein. Derzeitig werden mit den Anliegern Abstimmungen getroffen, um die Oberflächen nutzen zu können, sodass der Baustellenverkehr umgeleitet werden kann. Des Weiteren werden die Abwassermaßnahmen am Tannenweg und Erlenwerg weiter fortgeführt.

Zeitschiene der Baumaßnahme Rottwerndorfer Straße STR Hampel (29. Sitzung des Stadtentwiclungsauschuss)

Wann wird Maßnahme auf der Rottwerndorfer Straße abgeschlossen sein?
Antwort der Verwaltung:
Nach aktuellen Informationen benötigt die Baufirma noch 2 Wochen für die Fertigstellung der Baumaßnahme

Plakatieren von Parteien außerhalb von Wahlzeiten ANF-16/040932.0 (STR Protze-Lindner)

Parteien dürfen offenbar außerhalb der Wahlzeiten nicht mit Parteilogo plakatieren. Eine Partei kann allerdings als Veranstalter auftreten und sollte in diesem Zusammenhang plakatieren dürfen. Vielleicht sollte die Satzung überarbeitet werden. Welche rechtlichen Regelungen gibt es zurzeit dazu?

Antwort der Verwaltung:

Die Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum stellt eine Sondernutzung dar, welche einer Genehmigung bedarf.

Die Rechtsgrundlage für die Erteilung der Sondernutzungen ist die derzeit gültige Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Pirna vom 17.07.2012 (Sondernutzungssatzung).

Dementsprechend steht die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis im pflichtgemäßen Ermessen der Stadt (§ 7 Abs. 1 Sondernutzungssatzung). Das Ermessen wird seit den 1990er Jahren dahingehend ausgeübt, dass Parteienwerbung (auch in Verbindung mit Veranstaltungen) nur im Zusammenhang mit stattfindenden Wahlen gestattet wird. Dazu wird rechtzeitig vor den jeweiligen Wahlen ein Beschluss des Stadtrates herbeigeführt, welcher Anzahl und Dauer der Plakatwerbung regelt.

Die Einschränkung der Parteienwerbung erfolgt

  • im Interesse eines sauberen Stadtbildesdurch möglichst geringe Plakatwerbung,
  • durch ein politisch neutrales, weltoffenes und tolerantes Auftreten der Stadt nach außen insbesondere gegenüber den tausenden Besuchern und Durchreisenden sowie
  • zur Vermeidung unerwünschter (extremistischer) Werbung.

Soll es künftig Veranstaltungswerbung der Parteien auch mit Parteilogo auf Plakaten im Stadtgebiet geben, muss sich der Stadtrat dazu entsprechend positionieren. Hierbei sind dann allen Antragstellern die gleichen Rechte einzuräumen. Eine explizite Änderung der Satzung ist dazu nicht zwingend erforderlich.


Übersicht Spielplätze ‑ANF-16/041161.0 (STRin Leonhardt) 

Ich bitte die Verwaltung, eine Übersicht über die vorhanden Spielplätze der Großen Kreisstadt Pirna anzufertigen. In dieser soll ebenso enthalten sein, wie und in welchem Abstand die Säuberung der Spielplätze gehandhabt wird (evtl. nach Sommer und Winter getrennt dargestellt).

Antwort der Verwaltung:

In der Anlage erhalten Sie eine Aufstellung der Spielplätze in der Verantwortung der Stadt Pirna.

In dieser Aufstellung sind für jeden Spielplatz die beauftragten Säuberungsarbeiten aufgezählt und die notwendigen Arbeiten näher beschrieben.
Diese Arbeiten werden wöchentlich, unabhängig von der Jahreszeit, erledigt. Natürlich werden bei festgestellter stärkerer Verschmutzung der Spielbereiche zusätzliche Pflegegänge beauftragt.

Des Weiteren wird jeder Spielplatz einmal monatlich einer Funktionskontrolle unterzogen und notwendige Reparaturen, wenn möglich, sofort ausgeführt.

Einmal jährlich wird noch eine Hauptuntersuchung gemäß EN 1176 von einem Sachverständigen für Spielplatzsicherheit durchgeführt.

UebersichtstaedtischeSpielplaetze


Geländer, Beleuchtung und Parkplätze an der Lessing GS ANF-16/041260.0 (STRin Leonhardt)

Folgende Fragen wurden vom Elternrat der Lessing GS an mich heran getragen.

  • Kann das Geländer an der Lessing GS über die Brücke bis zum Thälmann Platz erweitert/verlängert werden?
  • Ist eine Intensivierung der Beleuchtung im Bereich des Thälmann Platzes in der Winterzeit möglich?
  • Können in der Nähe der Lessing GS Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden?

Antwort der Verwaltung:

1. Verlängerung des Geländers an der Königsteiner Straße bis zum Park Ernst-Thälmann-Platz

Da der vorhandene Gehweg Bestandteil der Gottleubabrücke ist, kann die Stadt Pirna nicht allein über die Errichtung eines Geländers entscheiden. Zuständiger Baulastträger für die Gottleubabrücke ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV). Die Stadtverwaltung wird eine entsprechende Anfrage an das LASuV schicken. Wenn das Einverständnis des zuständigen Baulastträgers vorliegt und die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, sollte es grundsätzlich möglich sein, das Geländer bis zum Eingang in den Park Ernst-Thälmann-Platz zu verlängern.

2. Intensivierung der Beleuchtung im Bereich des Parkes Ernst-Thälmann-Platz in der Winterzeit

In der Park- bzw. Grünanlage Ernst-Thälmann-Platz ist keine Beleuchtung installiert und kann ohne zusätzliche Investion (Neubau von Beleuchtung) nicht intensiviert werden. Die umliegenden bzw. angrenzenden öffentlichen Gehwege werden ordnungsgemäß entsprechend der geltenden Vorschriften beleuchtet.

3. Können in der Nähe der Lessing GS Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden?

Im direkten Umfeld der Lessingschule, also auf der Karl-Liebknecht-Straße, können keine Kurzzeitparkflächen ausgeschildert werden, da die dort vorhandenen Bewohnerstellflächen benötigt werden. Ein kurzzeitiges Anhalten ist jedoch jederzeit am Ernst-Thälmann-Platz oder der Siegfried-Rädel-Straße möglich, um Kindern das Aussteigen zu ermöglichen. Für längere Termine können Fahrzeuge ebenfalls am Ernst-Thälmann-Platz oder im Parkhaus Stadtmitte abgestellt werden.


Vertreter des Herder-Gymnasiums zur Problematik Aldi STR Protze-Lindner (22. Sitzung des  Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

Seitens der Stadtverwaltung wurde hinsichtlich der angedachten Errichtung eines Aldi-Marktes in vorausgegangenen Sitzungen ausgeführt, dass es dagegen keine baurechtlichen Versagungsgründe gibt. Seitens der Schule wurde aber jetzt geäußert, dass die Stadt Pirna das Gelände Aldi angeboten habe und durch den Flächenverkauf der vorgesehene Bau entstehe. Ist dem so, dass die Stadt Aldi die Fläche angeboten hat?
Antwort der Verwaltung:
Der Zusammenhang ist so nicht richtig. Der Stadtrat hat mehrheitlich über eine Ausnahme vom Einzelhandelskonzept entschieden. Das Hauptgrundstück hat Aldi von einer bzw. mehreren Privatpersonen erworben. Die Stadt Pirna hat nachträglich lediglich einen schmalen Streifen neben dem Gehweg mit verkauft.
Nach der Änderung des Einzelhandelskonzeptes gibt es bauordnungsrechtlich keine Versagungsgründe mehr, soweit keine öffentlich rechtlichen Vorschriften dagegenstehen. Mit Aldi wurden entsprechende Gespräche geführt, die Forderungen der Schule dargelegt. Es wurde eine Lösungsansatz gefunden, der mit der Elternvertretung und der Schule besprochen wird. Erst danach wird die Baugenehmigung Thema sein. StR Lochner stellt zum gleichen Thema die Frage, ob die Vollständigkeitserklärung dazu erteilt wurde und die Verfristung begonnen hat. BM Lang antwortet darauf, dass es sich um einen Sonderbau handelt und es somit keine Verfristung gibt. Auch eine Vollständigkeitserklärung ist nicht erforderlich, um diese habe Aldi die Verwaltung nur gebeten. Eine fiktive Baugenehmigung gibt es nicht.

Ausweisung für öffentliche Toilette in Copitz STR Protze-Lindner (22. Sitzung des  Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)
Die Einrichtung der öffentlichen Toilettenanlage wird begrüßt. Seiner Meinung nach fehlen ent sprechende Hinweise für Ortsfremde darauf.
Antwort der Verwaltung:

 

Der Hinweis auf die fehlende Ausschilderung wird weitergeleitet. Die Gestaltung der Toilettenanlage wird durch die Pestalozzi-OS vorgenommen.

Gesamtübersicht über Containerstandorte ANF-16/039860.0 (STR Hampel)

Auf Grund von zahlreichen Bürgeranfragen, wäre es schön eine Übersicht über die gesamten Containerstandorte zu bekommen. In dieser Übersicht sollen ebenfalls die weggefallenen Standorte aus dem Jahr 2016 enthalten sein, sowie die geschaffenen Ersatzstandorte.

Antwort der Verwaltung:

Alle Containerstandorte im Stadtgebiet von Pirna sind als tabellarische Übersicht in der Anlage beigefügt.

Im Jahr 2016 gab es folgende Standortänderungen:

  • Der Standort an der Rottwerndorfer Straße wurde von der Hausnummer 53 an das Gebäude mit der Hausnummer 49 verlegt.
  • Der Standort an der Otto-Walter-Straße wurde kurzzeitig entfernt und wird im November 2016 an einem anderen Standort (Einfahrt PEZ) der Otto-Walter-Straße wieder eingerichtet.

Die neuen Standorte befinden sich jeweils ca. 300 m von den alten Standorten entfernt.

WertstoffcontainerStandorte


Bebauungsplan Hohe Straße STR Hampel (27. Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss)

In der Beschlussvorlage zur „Hohen Straße“ gab es eine Problematik bezüglich des Waldabstandes. Konnte dies geklärt werden?
Antwort der Verwaltung:
Der Termin mit der Forstbehörde fand statt und konnte somit im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abschließend geklärt werden.

Übersicht zur Sozial- und Jugendarbeit ANF-16/039640.0 (STRin Leonhardt)

1)      In welchen Einrichtungen findet die Sozial- und Jugendarbeit statt?

2)      Wie viele Mitarbeiter sind im gesamten Stadtgebiet überhaupt tätig?

3)      Wer ist dafür zuständig und wie ist die Finanzierung geregelt?

Antwort der Verwaltung:


Übersicht zum Abbau des Investitionsstaus STRin Leonhardt (21. Sitzung des  Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

Kann im Zuge der Haushaltsdiskussion eine aktuelle Übersicht zum Abbau des Investitionsstaus mit den Maßnahmen die mit in den neuen Haushalt mit rüber genommen erstellt werden.
Antwort der Verwaltung:
Dies ist schwierig, die Maßnahmen werden erst zum Jahresende zusammengetragen. Es werden Haushaltsreste gebildet und mit ins neue Jahr übertragen.

Beginn Scheunenhof STRin Leonhardt (21. Sitzung des  Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)
Wann beginnt die Baumaßnahme? Liegen der Verwaltung aktuelle Informationen vor?
Antwort der Verwaltung:
Es liegen keine neuen Informationen vor.

Beschwerden Bewohnerstellflächen Klosterstraße STRin Leonhardt (21. Sitzung des  Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)
Bewohner finden in diesem Bereich nur sehr schwer einen Stellplatz. Warum gibt es in diesem  Straßenzug keine Nummerierung?
Antwort der Verwaltung:
Der Straßenzug der Klosterstraße ist nummeriert. Gegenüber vom Parkhaus befindet sich ein zusätzlicher Stellplatz, den die Bewohner der Klosterstraße ebenfalls mit nutzen können. Das Problem mit den Falschparkern besteht im gesamten Stadtgebiet. Derzeitig wird geprüft wie weitere Stellflächen geschaffen werden können. Diese können dann aber nur privat angemietet werden.

Stellplätze Verwaltungsmitarbeiter „Alter Bahnhof“ STRin Leonhardt (21. Sitzung des  Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

Zu welchem Zeitpunkt fallen die Stellplätze für die Mitarbeiter der Verwaltung am „alten Bahnhof“ weg und wird dieser dann für die Bewohner freigegeben?

 

Antwort der Verwaltung:
Die Stellplätze stehen Ende Oktober für die Mitarbeiter der Verwaltung nicht mehr zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um ein privates Grundstück, sodass keine neuen Stellplätze für die Bewohner entstehen.

Ersatzstandorte für Container Reitplatz ANF-16/039461.0 (STR Hampel)

Im Abwägungsprotokoll wurde im B‑Plan festgelegt, dass die Werkstatt Ihre Container von der Otto-Walther-Straße entfernen. Ist die Prüfung der Ersatzstandorte erfolgt und gibt es bereits ein Ergebnis?

Antwort der Verwaltung:

Mit Eintreten der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 13.7 „7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Reitplatz“ und der damit beginnenden Erschließungsmaßnahmen der privaten Grundstückseigentümer war die Entfernung der Glascontainer an der Otto-Walther-Straße (gegenüber des Wohnheimes für behinderte Kinder) notwendig.

Durch die Verwaltung wurden in näherer Umgebung diverse Ersatzstandorte geprüft. Dabei erscheint der Standort neben der Einfahrt von der Otto-Walther-Straße zum PEZ als der geeignetste. Die Bereitstellung der Glascontainer durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal wurde bereits veranlasst


Fußgängerüberweg Breite Straße ANF 16÷0388−60.0 (STRin Leonhardt)

Besteht die Möglichkeit zwischen der Breiten Straße (Apotheke und Dönerladen) einen Fußgängerüberweg zu schaffen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Der Hintergrund ist der, dass seit diesem Schuljahr die Kinder aus der Lessing-Grundschule den Hort des evangelischen Kinderhauses mit nutzen.

Antwort der Verwaltung:

Grundsätzlich ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges im zweispurigen Abschnitt der Breiten Straße in Höhe Scheele-Apotheke möglich. Zwei Dinge sind dazu jedoch im Vorfeld zu klären. Zum einen ist der Aufwand zu beziffern, welcher zur Schaffung der baulichen Voraussetzungen nötig ist, um an der Stelle einen Fußgängerüberweg einrichten zu können. Dies betrifft insbesondere die Herstellung der nach DIN EN 13201 vorgeschriebenen Beleuchtungsverhältnisse, welche durchschnittlich 10.000 € pro anzulegendem Fußgängerüberweg betragen. An der Breiten Straße wird der Aufwand dabei eventuell minimiert werden können, da eine normale Querungsmöglichkeit bereits besteht. Jedoch hat die Stadt Pirna in den letzten Jahren einige Fußgängerüberwege geschaffen, die auf die Belange aktuell geltender Rechtsvorschriften anzupassen sind. Vordringliche Aufgabe der Stadt Pirna ist daher in nächster Zeit weniger die Schaffung neuer Zebrastreifen, sondern ein Nachrüsten der bereits bestehenden Anlagen. Derzeit sind keine Mittel im Haushalt zur Schaffung neuer Überwege eingestellt.

Zum Zweiten gibt es die planerische Absicht, die Breite Straße im anschließenden Abschnitt bis zum Dohnaischen Platz auf die Belange einer Verkehrsberuhigung umzugestalten. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Kreuzungsgestaltung am Knoten Breite Straße/ S.-Rädel-Straße/ Nicolaistraße. Bevor die Planungen dazu nicht abgeschlossen sind und angesichts bestehender Defizite an Querungsstellen im übrigen Stadtgebiet, sollten hier aus Sicht der Stadtverwaltung keine Mittel zur weiteren Verbesserung der Fußgängersicherheit an dieser Stelle eingesetzt werden. Grundsätzlich ist die mit der letzten Umgestaltung der Breiten Straße im Abschnitt zwischen S.-Rädel-Str. und B172 im Jahre 2012 angelegte Fußgängerquerungsmöglichkeit in Form einer Straßeneinengung auf 2 Fahrspuren mit vorgezogenem Aufstellbereich aus Sicht von Polizei und Straßenverkehrsbehörde eine sehr sichere Variante. Dies belegt auch die bei der Polizei geführte Verkehrsunfallstatistik, die für den Zeitraum 01.01.2013 bis 30.06.2016 an dieser Stelle keinen einzigen einschlägigen Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteiligung aufzeigt. Daraus kann geschlussfolgert werden, dass die von Ihnen angesprochenen Kinder- sicher auch durch die Sensibilisierung von Hort und Schule – diesen Weg bewältigen können.


Begleitservice von Horten ANF-16/038940.0 (STRin Leonhardt)

Wer ist dafür verantwortlich, dass die Schulkinder nach dem Unterricht zum Hort kommen? Ist dies eine Serviceleistung des Hortes oder ist dies gesetzlich vorgeschrieben?

Antwort der Verwaltung:

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf die Begleitung der Kinder von der Schule in den Hort bzw. vom Hort in die Schule. Hierfür sind in der Regel die Eltern selbst verantwortlich. Viele Kindertageseinrichtungen und Horte bieten jedoch gerade für die jüngeren Klassen zu Beginn einen Begleitservice an. Hierbei lernen die Kinder die Wegstrecke zwischen Schule und Hort kennen. Später bewältigen viele Kinder diesen Weg in der Gruppe (u.a. im Klassenverband oder mit Kindern anderer Klassen) selbstständig. Zudem sind die Kinder auf dem direkten Weg von und zur Kindertageseinrichtung bzw. zum Hort versichert.

In diesem Zusammenhang wurde durch die Fachgruppe 60 die ANF−16÷0388−60.0 zum Thema Verkehrssicherheit „Breite Straße“ beantwortet.


KIVAN Gefahr der Doppelanmeldung ANF-16/038740.0 (STR Protze-Lindner)

Bei der Benutzung des Internetportals „KIVAN“ gibt es immer wieder technische Schwierigkeiten. Laut Internetangaben bleibt die Anmeldung 14 Tage gespeichert. Was passiert innerhalb dieser 14 Tage, wenn keine Bestätigung der Kindestageseinrichtung erfolgt? Besteht die Gefahr der Doppelanmeldung?

Antwort der Verwaltung:

Nehmen Eltern die Reservierung eines Betreuungsplatzes über das Kivan-Elternportal vor, bleibt diese für 14 Tage gültig. Innerhalb dieser Zeit wird der entsprechende Betreuungsplatz für den von den Eltern ausgewählten Betreuungszeitraum geblockt. Es kann somit für kein anderes Kind, für diesen Betreuungsplatz und in diesem Betreuungszeitraum eine Reservierung vorgenommen werden.

Bei der Eingabe einer Reservierung werden die Eltern stets darauf hingewiesen, dass die Reservierung 14 Tage gültig bleibt. Innerhalb dieses Zeitraumes haben sie dann Gelegenheit mit der entsprechenden Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson einen Termin zu vereinbaren. Auch hierüber werden die Eltern informiert. Eine Kontaktaufnahme durch die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson erfolgt nicht. Kommt innerhalb dieser 14 Tage aus zeitlichen Gründen kein Gesprächstermin zustande, kann die Gültigkeit der Reservierung durch die Einrichtungsleitung für weitere 14 Tage verlängert werden. Im gemeinsamen Gespräch wird dann zwischen Eltern und Kindertageseinrichtung geklärt, ob ein Betreuungsvertrag geschlossen wird. Ist dies der Fall, übernimmt die Einrichtungsleitung die Daten aus der Reservierung und erstellt damit einen Betreuungsvertrag im System. Die Einschränkung der Gültigkeit der Reservierung ist damit aufgehoben. Zwischen den Eltern und der Kindertageseinrichtung besteht nach Unterschrift des Betreuungsvertrages ein rechtsverbindliches Betreuungsverhältnis.

Ergibt das gemeinsame Gespräch, dass keine Aufnahme des Kindes erfolgen soll, kann die Reservierung direkt durch die Einrichtungsleitung storniert werden. Die Eltern können anschließend eine neue Reservierung vornehmen. Nehmen die Eltern innerhalb der 14 Tage keinen Kontakt zur Einrichtungsleitung auf, wird die Reservierung durch das System automatisch gelöscht. Der Betreuungsplatz wird somit wieder für ein anderes Kind zur Reservierung freigegeben. Für das betreffende Kind könnte zudem anschließend erneut eine Reservierung abgegeben werden.

Solang die Reservierung jedoch gültig ist können Eltern nur dann für eine andere Kindertageseinrichtung eine Reservierung vornehmen, wenn die vorherige Reservierung zurückgenommen wird. Dieser Vorgang wird automatisch vom System eingeleitet. Die Eltern werden noch einmal direkt gefragt, ob sie die Reservierung tatsächlich ändern bzw. ersetzen möchten. Für ein Kind und den gleichen Betreuungszeitraum kann jeweils nur eine Reservierung vorgenommen werden. Auch wenn für das betreffende Kind bereits ein Betreuungsvertrag im System hinterlegt ist, ist eine Reservierung nicht möglich.


Trägerwechsel Jugendclub Copitz – STRin Leonhardt (20.Sitzung des  Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

In der Sitzung des SKS am 08.09.2016 wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass der TOP zum
Thema Trägerwechsel Jugendclub Copitz von der Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses (Land kreis) genommen wurde. Wie ist dazu der weitere Verfahrensweg?
Antwort der Verwaltung:
Eine Antwort kann unter dem nachfolgenden TOP gegeben werden.

Drogenkonsum im Treff-Parkgelände STR Kloß (22. Sitzung des Stadtrates)

Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass es im Parkgelände (Nähe TREFF) in Copitz schon längere Zeit Probleme mit Drogen und Drogenkonsum gibt? Wenn ja, wie wird dagegen vorgegangen? Ist Unterstützung durch den Stadtrat notwendig?
Antwort der Verwaltung:
Der Stadtverwaltung wurden in letzter Zeit immer mal wieder Vorfälle angezeigt, auch hinsichtlich Ruhestörungen. Vergangene Woche gab es eine Beratung und die Verwaltung ist dabei, Lösungswege zu finden.

Freischneiden des Wanderweges zwischen Sonnenstein und Dr.-Friedrichs-Höhe ANF-16/036761.0 STR Hampel)

Zum wiederholten Male erhielt ich Bürgerbeschwerden, dass der Wanderweg im Bereich des Sonnensteins und der Dr.-Friedrichs-Höhe stark bewachsen ist. In diesem Bereich ist ein Freischneiden der Grünflächen notwendig.

Ich bitte um eine Prüfung, wie schnell in diesem Bereich eine Lösung herbeigeführt werden kann?

Antwort der Verwaltung:

Bei diesem Weg handelt es sich nicht um einen ausgewiesenen Wanderweg und auch nicht um einen öffentlich gewidmeten Weg.
Es handelt sich um einen einfachen Waldweg, wo die Verkehrssicherungspflicht nur sehr beschränkt gewährleistet werden muss.

Trotzdem wird die Stadt Pirna im September die ca. 50 Meter am Eingang von der Dr.-Friedrichs-Höhe frei schneiden und im Zuge dessen den Müll am oberhalb gelegenen Rastplatz beseitigen lassen.


Vorstellung Klimaschutzmanager STR Hampel (25. Sittzung des Stadtentwicklungsausschuss)

Ist die Einstellung des Klimaschutzmanager bereits erfolgt? Es wäre schön, wenn dieser seine Pläne im Stadtentwicklungsausschuss darstellt?
Antwort der Verwaltung:
Die Planstelle wird zum 01.10. dieses Jahres besetzt. Es erfolgt dann auch eine Vorstellung des neuen Sachbearbeiters mit dessen zukünftigen Plänen.

Parkflächenregelung Tischerplatz ANF-16/036460.0 (STR Protze-Lindner)

Warum sind die Parkflächen auf der rechten Seite zwischen der Tanne und dem Gewerkschaftshaus weggefallen und wem gehört diese Fläche?

Antwort der Verwaltung:

Die Zahl vorhandener Parkplätze am Tischerplatz hat sich mit der Stellflächenneuordnung im Frühjahr 2015 erheblich verringert. Es konnten nur die Stellflächen erhalten werden, die sich auf öffentlicher Verkehrsfläche der Stadt Pirna befinden, gut erreichbar sind und die zu keinen Einschränkungen freizuhaltender Rettungswege führen. Gerade das ungeordnete Parken auf der Südostseite des Tischerplatzes (Bereich vor Tanne) hatte hier gravierende Auswirkungen, denn eine Feuerwehr wäre im Ernstfall nicht immer bis zu den Gebäuden Tischerplatz 11 bis 17 vorgedrungen. Die alternative Feuerwehrzufahrt aus Richtung Braustraße scheiterte am Geländeknick, der von längeren Fahrzeugen, wie der Drehleiter, nicht zu bewältigen gewesen wäre. Im Gegenzug wurden alle verbleibenden Stellflächen entweder als Bewohner- oder Kurzzeitparkfläche ausgewiesen. Der vom Stadtrat verabschiedete Verkehrsentwicklungsplan Pirna 2030 empfahl die Reduzierung kostenfrei nutzbarer Stellflächen, um den ungeliebten Parksuchverkehr zu minimieren. Die Fläche vor dem Gebäude Tischerplatz 11 befindet sich im Eigentum der Stadt Pirna.


Instandsetzung Einfahrt Kita Kinderland Copitz ANF-16/036260.0 (STRin Leonhardt)

Bei starken Regenfällen steht die Einfahrt der Kita „Kinderland“ in Pirna-Copitz unter Wasser. Kann eine Instandsetzung erfolgen?

Antwort der Verwaltung:

Durch die Leiterin der Kita wurde bereits telefonisch angezeigt, dass die Kanalabdeckung im hinteren Bereich der Zufahrtsstraße scheinbar verstopft ist, das Niederschlagswasser dadurch nicht mehr ablaufen konnte und sich dieses oberflächlich ansammelte.

Durch die FG 40 wurde umgehend die Fa. Ex-Rohr mit der Reinigung des Kanals bzw. der Abdeckung beauftragt, die noch am selbigen Tage den Auftrag ausführte (14.07.2016). In Rücksprache mit der Leiterin der Kita traten bislang keine neuen Probleme auf.


Prüfung Online-Portal Verschmutzung öffentlicher Plätze ANF-16/036332.0 (STRin Leonhardt)

Durch einen aktuellen Beitrag des MDR bin ich darauf aufmerksam geworden, dass es ein Online-Portal für das Ordnungsamt in Dresden gibt. Mit Hilfe dieses Online-Portals ist eine bessere und schnellere Bürgerbeteiligung im Bereich Ordnung und Sicherheit möglich, sodass Arbeitsabläufe zwischen der Verwaltung und dem Bauhof optimiert werden können und öffentliche Plätze somit besser sauber gehalten werden.

Könnte dieses Online-Portal auch in Pirna eingeführt werden?

Antwort der Verwaltung:

Ordnungswidrigkeiten können in Dresden auf der städtischen Internetseite über ein entsprechendes Formular beim Ordnungsamt angezeigt werden. Ein direktes Online-Portal mittels Ordnungsamts App, wie es zuletzt in Berlin eingeführt wurde (Berichte des RBB vom 1. und 12. Juli 2016), existiert in Dresden nicht. Nach Aussage unseres IT-Fachdienstes wäre die technische Einführung eines solchen Portals kein Problem. Es ist aber mit geschätzten Entwicklungs‑, Anschaffungs- und Einrichtungskosten von ca. 15.000,- € zuzüglich einer jährlichen Softwarepauschale für Wartung und Pflege zu rechnen. Hinzu käme der Personalaufwand zur Betreuung und Anwendung des Programms.

Gegenüber Berlin, wo in kurzer Zeit knapp 4.000 Fälle im Online-Portal registriert wurden, sind die zu bearbeitenden Sachverhalte in Pirna überschaubar und können jederzeit durch die zuständigen Beschäftigten bewältigt werden. Bürgeranzeigen sind bei uns per E‑Mail, über den Internetauftritt der Stadtverwaltung, schriftlich oder auch telefonisch und mündlich zu den Sprechzeiten der Verwaltung möglich. Die Einführung eines Online-Portals ist gegenwärtig nicht vordergründig notwendig und es bestehen auf Grund des zu erwartenden Verhältnisses zwischen Aufwand und Nutzen Bedenken hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit.


Nutzung der Hospitalkirche STRin Leonhardt (19. Sitzung des  Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der Nutzung durch den Bergsteigerbund und wann ist die Eröffnung geplant?
Antwort der Verwaltung:
Der Bauantrag ist gestellt. Nach Vorliegen der Baugenehmigung könne der Verein aktiv werden. Diese liegt jedoch noch nicht vor.

Eingangsbereich Dohnaische Straße STRin Leonhardt (19. Sitzung des  Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

Im Bereich Eingang Dohnaische Straße, wo die alten Stadtmauern nachgebildet wurden, ist festgestellt worden, dass der Betonkitt nicht mehr vorhanden ist und somit ein Stein fast lose dasteht. Kann dies geprüft werden, damit sich niemand an der Stelle verletzt?
BM Lang sagt zu, dies prüfen zu lassen

Diesterweg Grundschule Copitz STR Kloß (20. Sitzung des Strategie- und Finanzausschusses)

Wird der Stadtrat regelmäßig über den Stand der Problematik Diesterweg Grundschule informiert?
Antwort der Verwaltung:
Dazu gibt es bereits eine Festlegung. Noch in diesem Jahr soll ein weiteres Treffen der Beteiligten stattfinden und es soll Resümee über die eingeleiteten Maßnahmen gezogen werden.

Gaststätte „Glück Auf“ Sonnenstein STR Hennig (20. Sitzung des Strategie- und Finanzausschusses)

Was wird aus der Gaststätte „Glück Auf“?
Antwort der Verwaltung:
Zum „Glück Auf“ wurden mehrere Beschlüsse gefasst. Es wird abgerissen und auf dem Grundstück ein großer, moderner Rewe-Markt errichtet.

Radweg an der S 169 zwischen Pirna und Struppen ANF 16÷0357−60.0 (STR Hampel)

Mir ist bekannt, dass Mitte 2015 unter Verantwortung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr entsprechende Bohrungen durchgeführt wurden. Ist der Stadtverwaltung ein neuer Stand der Planungen bekannt? Wenn nicht, bitte ich um eine entsprechende Recherché.

Antwort der Verwaltung:

Der Stadt Pirna wurde für die Radwegbaumaßnahme S 168 (die Bezeichnung S 169 ist nicht korrekt) Neubau Radweg Pirna-Struppen, von Bau-km 20+000,000 bis Bau-km 23+020,000 (Baulänge 3,020 km) die Vorplanung, aufgestellt vom Straßenbauamt Meißen-Dresden mit Datum 24.04.2009 übergeben (Empfänger FG 61). Im Rahmen der Anhörung Träger öffentlicher Belange zur Vorplanung wurde eine Gesamtstellungnahme seitens der FG 61 abgegeben. Die Fachgruppe 60 hat im Mai 2009 Detailabstimmungen zu unserer Anschlussplanung Ausbau Radweg an der Struppener Straße zwischen Kreisverkehr und Ortsausgang durchgeführt. Dieses Teilstück des Radweges innerhalb der Ortslage von Pirna wurde zwischenzeitlich bereits gebaut. Im November 2014 verlief eine Anfrage bei der LISt GmbH (Projektbetreuung im Auftrag des LASuV) zum aktuellen Planungs- und Genehmigungsstand bzw. zu möglichen Ansatzpunkten zur Wiederbelebung und Beschleunigung des Projektes leider bis heute ergebnislos. In 2015 durchgeführte Bohrungen sind uns nicht bekannt, da diese außerhalb des Zuständigkeitsgebietes von Pirna liegen.

Nach einer aktuellen Information des Landratsamtes Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (LRA) hat der Freistaat Sachsen einen Teilabschnitt des Radweges (2.790 m) zwischen Pirna-Sonnenstein und Struppen in das 100 km-Radwegeprogramm aufgenommen. Dieser Abschnitt ist Bestandteil der RVK 2014.

Zum Hintergrund: Mit der Fortschreibung der Radverkehrskonzeption 2014 (RVK) wurde ein Bedarf für den Bau von Radwegen an Bundes- und Staatsstraßen von ungefähr 538 km in der Priorität A ermittelt. Ziel ist die Umsetzung in der Laufzeit der RVK bis 2025. Bisher wurden rund 50 km Radverkehrsanlagen an Bundes- und Staatsstraßen in der Klasse A für den Verkehr freigegeben. Derzeit sind nach Aussage des LRA ca. 235 km in Planung und Bau (81 Planungen). Die Hälfte der Maßnahmen sollen im Rahmen von Ausbauvorhaben umgesetzt werden. In das 100 km-Radwegeprogramm sind derzeit rund 125 km aufgenommen worden. Die Maßnahmen werden durch die LISt GmbH geplant und realisiert.


Perspektive des Jugendtreffs Blue Sky ANF- 16/ 0355- 40.0 (STR Kloß)

Durch das Jugendamt des Landkreises war hinsichtlich der Zukunft des Jugendtreffs „Blue Sky“ angedacht, einen Trägerwechsel vorzunehmen bzw. über den Träger abzustimmen.

  • Welche Stellungnahme hat die Stadt Pirna zum Jugendtreff Blue Sky bzgl. Träger/Trägerperspektive ab 2017 abgegeben?
  • Wie wird der Jugendtreff Blue Sky ab 01.01.2017 betrieben?

Eine Entscheidung sollte durch entsprechende Gremien im Juni 2016 gefasst werden. Es besteht aus meiner Sicht deutlich Handlungsbedarf insbesondere für die Träger dahingehend, wie es perspektivisch weitergeht, um Sicherheit im nächsten Zeitraum dort zu haben und um die Jugendarbeit kontinuierlich fortführen zu können. Aus dem Ausschuss für OKB heraus ist nicht bekannt, dass im Vorfeld von 2015 vor der Planungsraumkonferenz im Planungsraum 7 ernsthaft darüber nachgedacht wurde. Deshalb stellt sich die Frage: Gibt es aus Sicht der Stadt Pirna überhaupt Gründe, einen Trägerwechsel vorzunehmen?

Antwort der Verwaltung:

Für die Planungsregion 7 (Pirna) wurde ein rechts- und ein linkselbischer Bereich eingeteilt. Das rechtselbische Zentrum (Copitz) wird derzeit in Kooperation von AWO gGmbH und FAMIL e.V. getragen, wobei die AWO den Jugendtreff „Blue Sky“ betreibt. Beide Träger sind angehalten, in einer abgestimmten Arbeit die Adressaten und Adressatinnen im Planungsraum in den Blick zu nehmen und ihre entsprechenden Angebote umzusetzen.

In der Vergangenheit gelang es den beiden Trägern nicht hinreichend, an einer gemeinsamen Konzeption für die inhaltlich, strukturelle und organisatorische Umsetzung zu arbeiten, so dass seitens des Landratsamtes die Entscheidung gefällt wurde, künftig nur noch einen Träger in der Jugendarbeit für den rechtselbischen Bereich zu beschäftigen.

Im Rahmen der Planungsraumkonferenz wurden beide Träger aufgefordert, konkurrierende Konzeptionen für den Planungsraum einzureichen, um die Auswahl nur eines Trägers vorzubereiten.

In Auswertung der eingereichten Konzeptionen wurde sowohl seitens der Stadtverwaltung Pirna als auch des Landratsamtes das Konzept von FAMIL e.V. als geeigneter bewertet.

Durch die Vertreter des Jugendamtes wurde die Stadtverwaltung nochmals darauf hingewiesen, dass der Landkreis an dem bisherige Verfahren festhält und für die Entscheidung bezüglich des Trägers rechtselbig allein die eingereichten Konzepte Grundlage bilden.

Seitens des Landratsamtes wurde die Stadtverwaltung am 22.06.2016 informiert, dass durch die Haushaltsproblematik im Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge, bisher keine Entscheidung im Jugendhilfeausschuss des Landkreises getroffen werden konnte und dies noch aussteht.

Aus Sicht der Stadtverwaltung werden bedarfsgerechte Angebote für die unterschiedlichen Zielgruppen nicht konsequent genug gemeinsam abgestimmt.  Die merklichen Kontroversen der zwei Träger erschweren letztlich die nötige Einigkeit im Zentrum, so dass eine Vereinheitlichung des Trägers für den kompletten Treff auf Dauer sinnvoll erscheint.

Problematisch wird gesehen, dass die noch bewilligte halbe Stelle der Jugendarbeit seit Anfang des Jahres nicht besetzt ist. Im Falle von Urlaub oder Krankheit der Mitarbeiterin im Jugendtreff muss der Treff geschlossen werden und eine Zusammenarbeit oder auch gegenseitige Vertretung der beiden Träger ist nicht möglich.

Die Stadtverwaltung vertritt die Auffassung, dass es einen Träger rechtselbig und einen Träger linkselbig geben sollte, welcher jeweils den Auftrag hat, eine fachliche und planerische Perspektive für den gesamten Planungsraum zu entwickeln. Diese Zuständigkeit bedeutet nicht, alle notwendigen Angebote selbst vorzuhalten, sondern gemeinsam mit vorhandenen Kooperationspartnern vor Ort bedarfsgerechte Angebote für den gesamten Planungsraum abzusichern.


Untersagung der Teilnahme am Stadtfest STRin Leonhardt (21. Sitzung des Stadtrates)

Wer hat die Informationen an Träger und Vereine, die Asylsuchende betreuen, herausgegeben, dass Asylsuchende sich abends vom Stadtfest fernzuhalten haben? Auf welcher Grundlage wurde diese Information an die Träger und Vereine herangetragen? Es sei für sie nicht nachvollziehbar, dass Menschen in der Stadt Pirna von kulturellen Angeboten ausgeschlossen werden.
Antwort des Oberbürgermeisters:
Diese Information wurde nicht von der Stadtverwaltung herausgegeben.

Diesterweg-Grundschule und Hort Schlaufüchse ANF 16÷0343−40.0 (STR Protze-Lindner)

Teilweise werden in der öffentlichen Diskussion über die Schulpolitik in der Stadt Pirna verschiedene Dinge in den Raum gestellt und unterschiedliche Sachverhalte miteinander vermischt. Dazu möchte ich einige Fragen an die Verwaltung stellen:

1.      Welche Maßnahmen hat die Stadt Pirna in den vergangenen Jahren in der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen/-pflegen in der Großen Kreisstadt Pirna und bei der Schulplanung als Konsequenz aus den steigenden Kinderzahlen realisiert bzw. geplant?

2.      Wie viele Klassenräume, wie viele Horträume fehlen derzeit / werden zusätzlich benötigt, um aktuell an allen Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien und in allen Horteinrichtungen in der Stadt Pirna alle Schüler bedarfsgerecht unterzubringen? Wie hoch ist die Anzahl der Räume in Doppelnutzung von Schule und Hort? (Bitte die betreffenden Einrichtungen gesondert angeben)

3.      Wie ist die räumliche Auslastung an der Diesterweg-Grundschule geregelt, wenn die Dreizügigkeit auf Vierzügigkeit erhöht wird? Welche Auswirkungen ergeben sich für den Unterrichtsablauf und für den Hortablauf?

4.      Ist der Stadtverwaltung seitens des Trägers der Horteinrichtung  eine Beeinträchtigung des Hortbetriebes, bedingt durch die geplante veränderte räumliche Gliederung (Nutzung von Räumen im 1. OG der Schule), angezeigt worden? Muss der Träger in Folge der höheren Auslastung der Schule Abstriche am inhaltlichen Konzept vornehmen?

5.      Wie hoch ist der finanzielle Bedarf zur Fertigstellung des Schulhofes an der Diesterweg-Grundschule?

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu 1./2.

Folgende Maßnahmen wurden nach Fortschreibung der jeweiligen Schulnetz- als auch Kita-Planung in den vergangenen Jahren bereits umgesetzt bzw. werden aktuell realisiert:

Schulen: Ersatzneubau Gauß Oberschule, Erweiterung Pestalozzi Oberschule, Erweiterung Herder Gymnasium (4 Züge), Erweiterung Schiller Gymnasium (5 + 1 Züge), Sicherung der sechs Grundschulstandorte insoweit dort räumlicher Mehrbedarf (Schule als auch Hort) besteht, kann und wird dieser derzeit durch Doppelnutzung von Klassen-/Hortzimmern gedeckt (Anzahl Zimmer in Doppelnutzung im Überblick: GS Neundorf = 2; GS Diesterweg = 3; GS Graupa = 5).

Kindertageseinrichtungen: Neuaufnahme Kindertageseinrichtung Menschenskinder, Spatzennest-Lindenstraße 13, Regenbogenhaus, Hort am Evang. Schulzentrum und Prof.-Roßmäßler-Straße; Ersatzneubau mit Kapazitätserweiterung der Kindertageseinrichtungen Naseweis, Schatzfinder am Kiessee und Regenbogen; Instandsetzung mit Kapazitätserweiterung der Kindertageseinrichtung Schlängelbachweg, Lindenhof, Spatzennest-Lindenstraße 13, Haus Sonnenschein und Evang. Kinderhaus mit Hortaußenstelle sowie Ausbau Betreuung in Tagespflege.

Zu 3.

Im Zusammenhang möchten wir auf die MIT-16/013101.0 verweisen.

Zu 4.

Der Träger der Kindertageseinrichtung hat der Verwaltung gegenüber seine sich aus der Situation ergebende Beeinträchtigung angezeigt. Die inhaltlichen Konzepte müssen sowohl bei der Horteinrichtung als auch bei der Schule der aktuellen Raumsituation entsprechend angepasst werden.

Zu 5.

Der finanzielle Bedarf zur Fertigstellung der Außenanlagen Nord mit Sportplatzflächen und Lager für Sportgeräte und Hausmeister sowie Sanierung des Verbinders Ost mit Speiseraum und Küche umfasst gemäß Finanzierungsplan (Stand: 03.05.2016) 618.245,20 €.


Artikel in der SZ zu Projekten in Kitas StRin Leonhardt (18. Sitzung des  Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

In einem SZ-Artikel ging es darum, dass es in Kitas Projekte gibt, an denen sich die Mütter bzw. Eltern beteiligen können, die Kita praktisch als  „offener Treff“ agiert. Wurde diesbezüglich Bedarf von freien Trägern angemeldet?
Antwort der Verwaltung/eines Stadtrates:
Darüber kann in der nächsten Ausschusssitzung informiert werden. Es gibt im Landkreis nur einen Hort in Bannewitz, der das Projekt betreibt. Es handelt sich dabei um ein Modellprojekt des Landes

Treffen zwischen freien Trägern, IRIS e. V. und Stadtverwaltung bzgl. Jugendkonzeption StRin Leonhardt (18. Sitzung des  Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

Wie ist das o. g. Treffen verlaufen, welches Ergebnis gibt es (Änderungen, Überarbeitung)?
Antwort der Verwaltung:
Es gab einen Konzeptentwurf, der in der ersten gemeinsamen Runde besprochen wurde. Dabei gab es kritische Hinweise seitens der Träger. Im Anschluss wurde sich mit IRIS e. V. zusammengesetzt, wobei das Thema Befragung und Beteiligung von Jugendlichen ein wesentlicher Punkt war. Die Online-Befragung läuft und es muss abgewartet werden, ob diese zu Ergebnissen führt. Am 23.06.2016 wird in einem weiteren Treffen der überarbeitete Entwurf besprochen.

Sachstand zum Parken per App StRin Leonhardt (18. Sitzung des  Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

Welchen aktuellen Sachstand gibt es zum Parken per App?
Antwort der Verwaltung:
Wie bereits in der Ausschusssitzung im Oktober 2015 (redaktionelle Anmerkung: Siehe auch Information vom 17.09.2015 zu BVL-15/028732.0) ausgeführt, bringt die App neben Kosten auch Probleme mit dem Datenschutz mit sich. In Sachsen gibt es nach wie vor keine Stadt, die die Handy-App nutzt und das derartige Parken betreibt. In der Verwaltung wurde sich darauf verständigt, dass das Thema „Erhöhung derParkgebühren“ auch aufgrund der derzeitigen Baumaßnahmen – derzeit nicht weiter betrachtet wird und in den nächsten Jahren ruh

Vorstellung der neuen Stadtteilmanagerin im OKB  StRin Leonhardt (18. Sitzung des  Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

Ist es möglich, dass sich die neue Stadtteilmanagerin für Copitz in einer der nächsten Ausschusssitzungen des OKB kurz vorstellt und darstellt, welche Ideen sie für Copitz hat.
Antwort der Verwaltung:
Ja, das ist möglich und wird für die nächste Sitzung vorgemerkt.

Konzeption Hanno ANF 16/0316-40.0 (STR Kloß)

Wer ist verantwortlich, die Konzeption für das Hanno zu erstellen? Wann wird die Konzeption vorliegen?

Antwort der Verwaltung:

Für die weitere Nutzung des Hanno ist die FG 40 verantwortlich. Dies ist im Zusammenhang mit der Jugendkonzeption und der Haushaltplanung zu entscheiden. Demzufolge kann ein Vorschlag über die weitere Nutzung des Hanno frühestens im 2. Halbjahr 2016 erfolgen.


Auflösung der Restparzellen bei der Kleingartenanlage neben der Leichtathletiksportanlage, Möglichkeit zur Reservierung des Grundstückes ANF 16/0299-20.0 (STR Protze-Lindner)

Meiner Kenntnis nach wurden bzw. sollen Restparzellen bei der Kleingartenanlage neben der Leichtathletiksportanlage am Kohlberg (hinter dem Höllengut) aufgelöst/aufgelöst werden. Ist das wirklich so und wer ist der Eigentümer? Wäre es möglich, für dieses Grundstück eine Reservierung für die Erweiterung der Leichtathletiksportanlage, z.B. Parkplätze, vorzunehmen?Antwort der Verwaltung:

Das Flurstück 1498/4 Gem. Pirna wurde zum 01.01.2016 von der Städtischen Wohnungsgesellschaft Pirna mbH auf die Stadt Pirna übertragen und derzeit stehen zwei Gärten leer. Sollte der Leichtathletikverein Bedarf an Stellplätzen haben, sollte der Verein einen Antrag mit Lageplan an die Stadt Pirna FD Liegenschaftsmanagement stellen. Es wird dann planungsrechtlich geprüft, ob es möglich ist, anstelle der Gärten Stellplätze zu errichten.


Kleingartensparte Fuchsbau StR Hampel (22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses)

Wie ist die planungsrechtliche Perspektive?
Antwort der Verwaltung:
Aktuell wird ein Kleingartenentwicklungsplan durch die Fachplaner erarbeitet. Eine bauliche Entwicklung wird aufgrund des Standortes nicht befürwortet.

Begehung der Viehleite am 23.03.2016 ANF 16÷0322−01.0 (StRin Leonhardt)

In der Sitzung des Stadtrates am 15.03.2016 hat OB Hanke geäußert, dass es einen Begehungstermin im Stadtwald geben wird.In Facebook war zu lesen, dass es bereits einen Termin gibt. Dieser Termin wurde an eine Mitarbeiterin der Ratsarbeit weitergeleitet, um zu prüfen, ob es sich um den Termin handelt, der auch für die Stadträte gilt.Da dieser Termin bei Facebook bereits vor der Stadtratssitzung eingestellt war, hätte der Termin den Stadträten bereits zur Sitzung genannt werden können.Am 18.03.2016 ging die Mitteilung an die Stadträte, dass die Begehung am 23.03.2016 stattfindet. Da diese Information sehr kurzfristig den Stadträten zugestellt wurde und auch der Zeitpunkt 14:00 Uhr für berufstätige Stadträte sehr ungünstig gewählt war, konnte der Termin von Stadträten nicht wahrgenommen werden.

Wie ist dieser Termin zustande gekommen?

Was ist bei der Begehung herausgekommen?

Antwort der Verwaltung:

Der Termin wurde zwischen den zuständigen Mitarbeitern der Stadtverwaltung, des Sachsenforstes und den Anwohnern abgestimmt. Natürlich war dieser Termin auch für alle interessierten Stadträte offen. Die Mitarbeiter des Sachsenforstes erläuterten vor Ort die Arbeiten im Stadtwald und gingen auf aktuelle vor allem klimatisch bedingte Schäden ein. In der Folge informierten sie über die noch stattfindenden Reparaturarbeiten, wie Befestigung der Wege und Freiräumung von Abflusssystemen.


Anwohnerparken Bahnhofstraße/Hospitalstraße – StRin Leonhardt (16. Sitzung des  Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

Ich wurde von den Bewohnern der Bahnhofstraße/Lauterbachstraße angesprochen, ob die Stadtver waltung mit EDEKA ins Gespräch kommen könne, inwiefern das von EDEKA erworbenen Areal bis zum Baubeginn noch als Anwohnerparkplatz genutzt werden kann (Ecke Hospitalstraße/Bahnhofstraße).
Antwort der Verwaltung:
Es ist vorgesehen, dass EDEKA im Juni 2016 ihr neues Projekt im SEA vorstellt. Vielleicht kann in dem Zusammenhang die Anfrage nochmals gestellt werden.

Neubau Sporthalle Einsteinstraße StR Protze-Lindndner (16. Sitzung des  Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

Es soll heute ein Gespräch zum Fortgang des Neubaus der Sporthalle Einsteinstraße gegeben haben. Gibt es dazu neue Erkenntnisse, auch in der Richtung, dass am Vorhaben Abstriche gemacht werden sollen? Wie ist der aktuelle Stand?
Antwort der Verwaltung:
In dem Gespräch ging es lediglich um die Umsetzung eines Beschlusses (Förderung der Leistungsphase 3 für den Sportverein). Es wurde dabei besprochen, ob ein VOF-Verfahren notwendig ist oder nicht. Nachdem der Sportverein den Zuwendungsbescheid für die Leistungsphase 3 bekommen hat, muss er ein VOF-Verfahren anstreben. Dabei wird er von einem Planungsbüro unterstützt

Förderprogramm des Landkreises StR Protze-Lindndner (16. Sitzung des  Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

Es soll ein Förderprogramm des Landkreises geben – „Brücken in die Zukunft“. Inwiefern kann die Stadt Pirna davon profitieren und was hat die Stadt damit vor?
Antwort der Verwaltung:
Dazu wurde bereits eine Beschlussvorlage erarbeitet, die bereits im SEA und SFA war und am 26.04.2016 im Stadtrat auf der TO steht (BVL-16/043668.2). Die Verteilung ist klar und die Maßnahmen wurden bereits besprochen. Der Stadtrat müsse entscheiden, ob es bei den vorgeschlagenen Maßnahmen bleibt oder andere den Vorrang erhalten sollen.

Perspektive der Kita „Kunterbunt“ Turmgutstraße -StR Protze-Lindndner (16. Sitzung des  Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

Ist hinsichtlich der Perspektive der Kita „Kunterbunt“ davon auszugehen, dass nicht über den Fortbestand der Kita im Bedarfsplan
diskutiert wird?
Antwort der Verwaltung:
Ja. Die Diskussion bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Sanierung.

Bauweise der neuen Kitas   StR Protze-Lindndner (16. Sitzung des  Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

Aus Gesprächen war zu entnehmen, dass die Niedrigenergiebauweise zu einigen Problemen führt. Sind der Verwaltung diese Probleme bekannt und können dazu Ausführungen gemacht werden?
Antwort deVerwaltung:
Die Stadt Pirna muss nach EnEff (Forschung für Energieeffizienz) bauen und Nachteile müssen eingerechnet werden.

Investpaket bis 2020 StR Kloß (17. Sitzung des Strategie- und Finanzauschuss)

Am 04.04.2016 wurde im Kreistag das Investpaket bis 2020 vorgestellt und somit welche Projekte vom Landkreis gefördert werden. Leider kann ich nicht erkennen, dass der Stadt Pirna Mittel gewährt werden. Dabei hat die Stadt Pirna großen Investitionsbedarf. Warum sind wir im Investpaket bis 2020 nicht aufgeführt?
Antwort der Verwaltung:
Das Investpaket setzt sich aus einem Budget „Bund“ und einem Budget „Sachsen“ zusammen. Davon erhält der Landkreis 35 % und die Gemeinden 65 %. Die Investitionsliste, die am 04.04.2016 im Kreistag beschlossen wurde, ist der Plan des Landkreises, was dieser gedenkt mit seinen 35 % der Mittel zu machen. Der Landkreis sieht in diesem Fall für die Stadt Pirna offenbar keinen Handlungsbedarf. Dafür bekommt die Stadt Pirna einen Zuschuss aus den 65 %. Redaktionelle Anmerkung: siehe auch BVL-16/043668.2

Archivsatzung StR Kloß (17. Sitzung des Strategie- und Finanzauschuss)

Am 04.04.2016 wurde im Kreistag die Archivsatzung u.a. den gesetzlichen Bestimmungen angepasst und neu beschlossen. Haben die neuen Bestimmungen Konsequenzen für die Stadt Pirna und deren Archiv?
Antwort Verwaltung:
Nein, für Pirna gibt es dahingehend keine Konsequenzen. In der Zweckvereinbarung für das Archiv wurde festgelegt, dass der Landkreis die Aufgabenerfüllung der Stadt Pirna in diesem Fall übernimmt und die Regularien trifft. Dazu gehört u.a. das Ändern der Satzung.

Fundtiere im Stadtgebiet 2015 ANF-16/031132.0 (StRin Leonhardt)

Wieviele Fundtiere wurden im Jahr 2015 im Stadtgebiet Pirna aufgegriffen bzw. gefunden?

Ich bitte um Auflistung darüber:

Wieviele Tiere direkt nach Rennersdorf gekommen sind, wieviele Tiere im Tierheim Krietzschwitz waren und bei wievielen Tieren noch einmal der Wechsel vom Tierheim nach Rennersdorf erfolgte.

Antwort der Verwaltung:

Im Jahr 2015 wurden 25 Fundtiere innerhalb des Stadtgebietes aufgegriffen.

Davon wurden 22 Tiere in die Tierklinik/Tierpension nach Rennersdorf verbracht. Im Tierheim Krietzschwitz wurden 3 Tiere abgegeben. Über erfolgte Wechsel zwischen beiden Orten wird keine Statistik geführt, so dass keine Zahlen vorliegen.


Bewirtschaftung des Stadtwaldes StR Protze-Lindner (19. Sitzung des Stadtrates)

Pirnaer Bürger und Nutzer der Viehleite haben mit Unverständnis und Empörung auf die im Winter erfolgten Maßnahmen des Sachsenforstes reagiert. Die zwei wesentlichen Kritikpunkte richten sich gegen die immense Zerstörung der Wege, den Raubbau, die Zerstörung des Waldes und vor allem gegen die Abholzung der weit über 100 Jahre alten Bäume (Eichen).
Welche Möglichkeiten hat die Stadt Pirna als Eigentümer des Waldes, um einen entschiedenen Wechsel der
Pflege und Erhaltung der Viehleite herbeizuführen? Mit welchen Kosten ist dies ggf. verbunden?
Antwort der Verwaltung:
Der Stadtrat wird über dieses Thema regelmäßig informiert. Die Bewirtschaftung des Stadtwaldes spielt immer eine Rolle in den 5‑Jahres-Plänen, die über den Forst aufgestellt werden. Es kann aber keine Rede davon sein, dass in der Viehleite Raubbau durch Rohdung u. ä. betrieben werde. Die stattgefundenen Fällungen sind planmäßig und wurden angemeldet. Die Wege werden im Anschluss wieder hergestellt. Er werde versuchen, für die Stadträte eine Begehung des Stadtwaldes mit dem zuständigen Revier förster zu ermöglichen.
redaktionelle Anmerkung:
Mit der MIT-16/012601.0 wurden die Stadträte über die Möglichkeit der Teilnahme an einem „öffentlichen Waldspaziergang“ am 23.03.2016 informiert.

Sachstand Übergang ZOB/Bahnhof ANF-16/030460.0  (StR Hampel)

Wie die VVO im August/September 2015 mitteilte, wollte die DB Netz AG bis Ende 2015 eine Vorplanung ‑LP 3 für eine technisch gesicherte Lösung für den Übergang vom ZOB zum Bahnhof erarbeiten.

Nach Aussage der VVO hängt eine Realisierung dieser Maßnahme letztendlich von den in der Vorplanung ermittelten Kosten ab und auch davon, ob eine Finanzierung abgesichert werden kann. Bei Sicherstellung einer Finanzierung wäre die Umsetzung dieser Maßnahme in den Jahren 2017 bzw. 2018 vorstellbar, so die Aussage der VVO.

  • Wie ist der Stand der Planung?
  • Welche Kosten entstehen insgesamt und welcher Kostenanteil käme auf die Stadt Pirna zu?
  • Wie ist die weitere Herangehensweise bei der Umsetzung dieses Vorhabens?

Antwort der Verwaltung:

Die erarbeitete Entwurfsplanung (LP 3) zum technisch gesicherten Bahnübergang liegt beim VVO zur Prüfung und Bestätigung. Bestandteil der Planung ist die Kostenberechnung mit der Ermittlung einer Ablöseberechnung. Seitens des VVO ist die Finanzierung noch nicht abschließend geklärt, sodass die LP 3 der Stadt Pirna noch nicht übergeben wurde. Für die Stadt Pirna werden für die Planung und den Bau des technisch gesicherten Bahnüberganges keine Kosten entstehen. Wenn die Finanzierung seitens des VVO gesichert ist, wird die Genehmigungsplanung (LP 4) erarbeitet und beim Eisenbahnbundesamt das Planrecht beantragt. Derzeit wird eingeschätzt, dass eine Realisierung des Bauvorhabens 2017/2018 möglich sein könnte.


Restarbeiten Kreisverkehr Zehistaer Straße  StR Hampel (20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung)
Sind die notwendigen Restarbeiten am Kreisverkehr Zehistaer Straße bereits abgeschlossen?
Antwort der Verwaltung:
Die Restarbeiten sind noch nicht abgeschlossen.

Auflösung der Restparzellen bei der Kleingartenanlage neben der Leichtathletiksportanlage, Möglichkeit zur Reservierung des Grundstückes  ANF-16/029920.0 (Str Protze-Lindner)
Meiner Kenntnis nach wurden bzw. sollen Restparzellen bei der Kleingartenanlage neben der
Leichtathletiksportanlage am Kohlberg (hinter dem Höllengut) aufgelöst/ aufgelöst werden. Ist das wirklich so und wer ist der Eigentümer? Wäre es möglich, für dieses Grundstück eine Reservierung für die Erweiterung der Leichtathletiksportanlage, z.B. Parkplätze, vorzunehmen?

Antwort der Verwaltung:

Das Flurstück 1498/4 Gem. Pirna wurde zum 01.01.2016 von der Städtischen Wohnungsgesellschaft Pirna mbH auf die Stadt Pirna übertragen und derzeit stehen zwei Gärten leer.

Sollte der Leichtathletikverein Bedarf an Stellplätzen haben, sollte der Verein einen Antrag mit Lageplan an die Stadt Pirna FD Liegenschaftsmanagement stellen. Es wird dann planungsrechtlich geprüft, ob es möglich ist, anstelle der Gärten Stellplätze zu errichten.


Sachstand Konflikt zwischen AWO und FAMIL e. V. – StRin Leonhardt (15. Sitzung des Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)
Gibt es einen neuen Sachstand bezüglich des Konfliktes zwischen AWO und Famil e.V.? Ist das Verhältnis besser geworden bzw. gab/gibt es Gespräche zwischen den Parteien?
Antwort der Verwaltung:
Am 10.03.2016 wird sich der Unterausschuss des Kreistages mit dem Thema befassen. Den Kreisräten und den Mitgliedern dieses Unterausschusses sind zunächst die gewünschten Akten (Konzeptionen) zugestellt wurden. Vor Ort haben beide Vereine im Verlauf der praktischen Arbeit nunmehr festgestellt, dass sie ähnliche Zielgruppen betreuen und auch gleiche Rechtsgrundlagen anwenden.

Vorstellung des Migrations- und Integrationsverantwortlichen StRin Leonhardt (14. Sitzung des Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)
Ist es möglich, dass sich im nächsten Ausschuss der Verantwortliche für Migration und Integration vorstellt?
Antwort der Verwaltung:
Die Stelle wird am 01.02.2016 besetzt und eine Vorstellung erfolgt.

Sperrung von Treppen und Fußwegen bei Schnee StRin Leonhardt (14. Sitzung des Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)
Wie ist die Sperrung von Treppen und Fußwegen (z. B. Treppe in Liebethal zur Kirche) bei
Wintereinbruch geregelt?
Antwort der Verwaltung:
Bei Wintereinbruch werden verschiedene Treppen oder Radwege entweder gesperrt oder es weist das Schild „Kein Winterdienst“ auf ein Betreten auf eigene Gefahr hin.

Jugendherberge als Flüchtlingsunterkunft StRin Leonhardt (14. Sitzung des Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)
Gibt es einen aktuellen Stand, wie lange die Jugendherberge noch als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird?
Antwort Verwaltung:
Die Jugendherberge steht noch bis zum 24.02.2016 als Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung.

Bürgereinwendungen bzgl. Auslegung B 172a – StR Protze-Lindner(14. Sitzung des Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

Erhalten die Beteiligten am Widerspruchs- bzw. Auslegungsverfahren bzgl. B 172a noch eine Antwort?
Antwort der Verwaltung:
Seiner Meinung nach ist das Verfahren geregelt und die betreffenden Bürger erhalten keine schriftliche Antwort.
(redaktionelle Anmerkung: Von der zuständigen Fachgruppe wurde folgende ergänzende Antwort gegeben:
Beim durchgeführten Verfahren handelt es sich um ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren. Die formellen Anforderungen werden im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Da innerhalb der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens mehr als 50 Einwendungen vorgebracht wurden und damit mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbeschluss vorzunehmen gewesen wären. Aus diesem Grund hat dies die Landesdirektion gemäß § 74 Absatz 5 VwVfG in Verbindung mit § 1 Satz 1 SächsVwVfG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschluss erfolgt in der Zeit vom 20.01.2016 bis 03.02.2016.)

Winterdienst –StR Hampel (17. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses)

Ist die Stadt Pirna auf den Winterdienst vorbereitet? Haben die aktuellen Beschlüsse weiterhin ihre Gültigkeit?

Antwort der Verwaltung:

Die Beschlüsse haben weiterhin ihre Gültigkeit. Die Mitarbeiter der Stadt Pirna sowie die Fremdfirmen sind auf den Winterdienst vorbereitet. Die ersten Kontrollfahrten sind bereits am vergangenen Wochenende durchgeführt worden.


 

Kriegsgräber Friedenspark StR Hampel (17. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses)

Im Friedenspark wurden Sondierungsmaßnahmen durchgeführt. Wie ist der aktuelle Sachstand?

Darüber hinaus wird der Hinweis gegeben, dass im Stadtentwicklungsausschuss am 25.06.2015 beschlossen wurde, die Einbindung der Grabstelle in den Friedenspark gesondert zu beraten.

Antwort der Verwaltung:

Es liegen keine neuen Erkenntnisse vor. Die Einbindung der Grabstelle wird erst nach Stellungnahme der Kriegsgräberfürsorge beraten.


Asyl StRin Leonhardt (13. Sitzung des Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

In der letzten Ausschusssitzung wurde zu einer Anfrage zum Thema Asyl u. a. ausgeführt, dass sich der Bürgermeister um entsprechendes Material bemühen werde. Wie ist der Stand dazu?

Antwort der Verwaltung:

Sobald verlässliche Zahlen vorliegen, wird das Material den Stadträten übergeben.

Wie viele Kinder und Jugendliche von den Flüchtlingen halten sich aktuell in der Stadt auf, untergliedert nach Altersstufe und Geschlecht?

Antwort der Verwaltung:

Mit Stand 25.11.2015 sind es 156 Kinder, die sich in Pirna aufhalten. Gegenüber dem Landkreis hat die Stadt um genauere Angaben gebeten, damit die Kinder und Jugendlichen in der Kindertagesstätten- und Schulnetzplanung mit berücksichtigt werden können.


 

Information zur Diesterweg-Grundschule – StR Protze-Lindner  (13. Sitzung des Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

Welche Informationen können zu den Baumaßnahmen an der Diesterweg-Grundschule und zur Perspektive gegeben werden?

Antwort derVerwaltung:

Der für die Diesterweg-Grundschule vorbereitete Fördermittelantrag wurde in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber nochmals gesplittet. Dementsprechend wurden die Bauabschnitte geändert und der erste Bauabschnitt beinhaltet die gesamten Grundleitungen um das Haus, die Fertigstellung der Außenanlagen und die Vorbereitung der Umbindung Abwasser (Küchentrakt). Für das nächste Jahr wurde ein Folgeantrag gestellt, mit dem dann der Speisesaal und die andere Seite noch fertiggestellt werden soll, einschl. abschließender Leistungen im Außenbereich. Danach erfolgt in kleineren Schritten die weitere Sanierung des Innenbereichs.


 

Nachfrage zum Gleichstellungsbericht des Landkreises ANF-15/0270-GSTB (StRin Leonhardt)

Der Bericht enthielt, dass wenige Männer Elternzeit in Anspruch nehmen. Wieviel % der Männer in Pirna haben in den letzten fünf Jahren Elternzeit beansprucht?

Antwort der Verwaltung:

Vom Sozialamt, Referat Sonstige Leistungen des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erhielt die Verwaltung die nachfolgende Übersicht hinsichtlich Anzahl Elterngeldempfänger/Elterngeldempfängerinnen der Stadt Pirna der letzten 5 Jahre, getrennt nach Geschlecht. Bei den Zahlen für die Jahre 2016 und 2017 handelt es sich um bereits für diese Jahre bewilligte Elterngeldanträge.

Absolute Zahlen:

Jahr männl. weibl.
01.01.2011 102 538
01.01.2012 123 549
01.01.2013 133 584
01.01.2014 143 582
01.01.2015 170 514
01.01.2016 39 213
01.01.2017 1 13

Übergabe Unterlagen Fortschreibung zum Integrierten stadtteilpolitischen Handlungskonzept Feinkonzept Pirna-Sonnenstein ANF-15/025968.0 (StR Kloß)

In der Zeit vom 30.11. bis 14.12.2015 fand die öffentliche Auslegung des integrierten stadtteilpolitischen Handlungskonzeptes „Fortschreibung Feinkonzept 2016 Pirna-Sonnenstein“ statt. Wie geht es mit Beratungen und Beschlussfassungen mit diesem Handlungskonzept weiter und wann bekommen die Stadträte die Unterlagen dafür? Die Unterlagen sind sehr umfangreich und können u. U. nicht digital verschickt werden.

Antwort der Verwaltung:

Die Fortschreibung des stadtteilbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (BVL-16/030068.1) stand/steht im Stadtentwicklungsausschuss am 07.01.2016 und im Stadtrat am 26.01.2016 auf der Tagesordnung. Im Ältestenrat am 12.01.2016 wurde festgelegt, dass Fraktionen, die es wünschen, je ein Exemplar des Handlungskonzeptes in Papierform zur Verfügung gestellt wird.


Bedarfsampel für Fußgänger an der Feldschlösschen-Kreuzung ANF-15/024860.0 (StRin Häcker)

Der Sinn der Bedarfsampel ist nicht nachvollziehbar. Die Autofahrer dürfen immer fahren, obwohl die Fußgänger grün haben. Diese Schaltweise behindert nur die Fußgänger durch lange Wartezeiten.

Ich bitte um Prüfung.

Antwort der Verwaltung:

Würden Fußgänger an der Lichtsignalanlage Feldschlößchenkreuzung parallel mit dem die B172 querenden Kraftverkehr grün erhalten, so müsste auch in jedem Umlauf die Räumzeit für Fußgänger beim Überqueren von 5 Fahrspuren berücksichtigt werden. Dies würde die Durchlassfähigkeit für den Kraftverkehr mindern, was nicht Aufgabenstellung bei der Konzeption der Lichtsignalanlage war. Andernfalls wäre zu Verkehrsspitzenzeiten mit längeren Rückstaus für Kraftfahrer zu rechnen.


 

Fertigstellung des Gehweges beim BSZ in Copitz ANF-15/022260.0 (StR Protze-Lindner)

Der Gehweg beim BSZ wurde fertiggestellt, der aber durchaus bis zur Basteistraße hätte geführt werden können. Ist dies noch vorgesehen? Wird die verkehrsrechtliche Anordnung von 30 km/h wieder entfernt?

Antwort der Verwaltung:

Die Weiterführung des 2015 neu gebauten Gehweges an der Pillnitzer Straße (in Richtung der Basteistraße) wird in der perspektivischen Planung zum Umbau des Verkehrsknotens Wesenitzbrücke / Basteistraße Berücksichtigung finden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h wird aufgehoben.


Jugendclubhaus Hanno Günter ANF-15/024240.0 (StR Kloß)

Aktuell liegt kein Nutzungskonzept zum Jugendclubhaus „Hanno Günter“ vor. Gibt es bereits Vorstellungen bzw. eine Zeitschiene bis wann der Stadtrat über mögliche Konzepte informiert wird, auch im Hinblick auf die Fortschreibung der Kinder- und Jugendkonzeption?

Antwort der Verwaltung:

Der Entwurf zur Fortschreibung des Jugendkonzeptes soll im März 2016 im Beirat für soziale, kulturelle und Sportangelegenheiten sowie im Ausschuss für Ordnungs‑, Kultur- und Bürgerschaftsangelegenheiten erstmalig vorgestellt werden. Ein Beschluss der überarbeiteten Jugendkonzeption ist noch vor der Sommerpause 2016 geplant. Aus der fortgeschriebenen Jugendkonzeption wird auch hervorgehen, ob und wie die Nutzung des Gebäudes Hohe Str. 1 („Hanno Günther“) für die Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Pirna zukünftig gestaltet wird. Basierend auf der Jugendkonzeption wird daraufhin ein eventuelles Nutzungskonzept für das Gebäude erstellt.


Parkmöglichkeiten für Reisebusse ANF-15/025160.0 (StRin Häcker)

In den vergangenen Jahren standen immer Plätze auf der Gartenstraße (Einmündung zur Bahnhof- und Brückenstraße) für die Reisebusse zur Verfügung, die vermutlich durch Baumaßnahmen weggefallen sind.

Wo dürfen Reisebusse momentan Passagiere in Empfang nehmen oder aussteigen lassen?
Gibt es dazu bereits Angebote bzw. Ersatz für die Plätze auf der Gartenstraße oder besteht die Möglichkeit, Stellflächen gegenüber der Landestalsperrenverwaltung beim OVPS einzurichten?

Antwort der Verwaltung:

Reisebusse haben derzeit die Möglichkeit, Gäste am Elbeparkplatz aussteigen zu lassen (Regelung 3 Stellflächen mit Höchstparkdauer). Dauerhaft abgestellt werden sollen und können Reisebusse ohne zeitliche Einschränkung jedoch auf dem für Busse ausgewiesenen Parkplatz an der Cl.-Zetkin-Straße (ehemaliges Gelände OVPS). Die zwei Busstellflächen auf der Gartenstraße stehen zwar auch nach erfolgter Hochwassersanierungsmaßnahme zur Verfügung, auf diese wird jedoch wegen der geringen Anzahl nicht näher mit Schildern hingewiesen. Der dieses Jahr beschlossene Verkehrsentwicklungsplan sieht vor, diese Regelung beizubehalten.


 

Weggang der Kinderärztin auf dem Sonnenstein ‑ANF-15/023820.0 (StR Hennig)

Was hat die WGP unternommen, um die Kinderärztin auf dem Sonnenstein zu halten und den Weggang zu verhindern?

Antwort der Verwaltung:

Die jetzt im WGP-Ärztehaus auf dem Sonnenstein tätige Kinderärztin ist per 01.05.2013 in den seit 1991 laufenden Vertrag ihrer Vorgängerin eingetreten. Gegenüber der WGP hat sie umfassende Umbauwünsche, unabhängig von einer seitens der WGP ohnehin geplanten Sanierung des Objektes, angemeldet. Diese Umbauwünsche betrafen die interne Struktur der Mieteinheit und hätten Kosten im sechsstelligen Bereich verursacht. Die WGP war bereit, diese Umbauten auf eigene Kosten durchzuführen und beauftragte Planer mit den entsprechenden Arbeiten (Kosten für die ersten Entwurfsplanungen 3.000 EUR zu Lasten der WGP). Gleichzeitig wurde von der WGP kostenlos eine Gewerbeeinheit freigehalten, die während der Bauarbeiten als Ausweichquartier dienen sollte. Voraussetzung für die Ausführung der Arbeiten war jedoch, dass ein adäquater Mietvertrag hinsichtlich Miethöhe und Mietdauer zustande kommt. Ein Mietvertragsentwurf wurde von der WGP vorgelegt. Zum Abschluss eines solchen Vertrages war die Ärztin nicht bereit. Sie ging dem Anschein nach davon aus, dass sie weiterhin zu den Konditionen ihrer Vormieterin von 1991 mieten könne. Für die WGP hätten die nur umrisshaft formulierten Vorstellungen der Ärztin zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten geführt.

Dazu wurden einige Gespräche geführt, letztmalig im Dezember 2014. Zu ernstzunehmenden inhaltlichen Verhandlungen ist es jedoch nicht gekommen. Ein Interesse an der Fortführung von Verhandlungen seitens der Ärztin war für die WGP seit längerem nicht erkennbar. Im März 2015 teilte die Ärztin der WGP dann mit, dass sie an dem Standort Sonnenstein nicht mehr interessiert sei. Diese Mitteilung war mit der Auflage der Vertraulichkeit verbunden.

Mit Schreiben vom 18.11.2015 teilte die Ärztin der WGP nun mit, dass sie eine zu ihren Gunsten bestehende Verlängerungsoption aus dem aktuellen Vertrag für weitere fünf Jahre nicht annehmen wolle. Eine besondere Begründung wurde nicht angegeben. Gleichzeitig bat die Mieterin um eine kurzfristige Vertragsverlängerung. Die WGP hat noch nicht abschließend entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen ein Angebot unterbreitet werden kann.


 

Probleme bei der Überquerung der B172 an der Schafstreppe ANF-15/023060.0 (StR Hennig)

Die Überquerung der B172 zur Schafstreppe bereitet Fußgängern immer wieder Probleme. Ist es möglich, an dieser Stelle die vormals bestehende 30 km/h‑Regelung wieder zu installieren und zusätzlich dazu eine Fußgängerinsel in der Mitte der Fahrbahn zu schaffen, um den Fußgängern ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen?

Antwort der Verwaltung:

Die bis Juli 2013 vorhandene Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Schandauer Straße im Bereich der Fußgängerquerungsstelle an der Schaftreppe suggerierte dem Kraftfahrer, dass er den so gekennzeichneten Straßenabschnitt, unbeschadet äußerer Einflüsse, in jedem Falle mit 30 km/h befahren kann. Das Anzeigen einer Gefahrenstelle durch das Gefahrenzeichen Fußgänger besagt hingegen, dass bei sichtbarem Fußgängerverkehr unter Umständen auch eine wesentlich geringere Geschwindigkeit gefahren werden muss. In Umsetzung dieses Gedankens und bestärkt durch die seit 01.04.2013 geltende neu erlassene Straßenverkehrsordnung wurde die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit im Einvernehmen von Polizei, Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörde aufgehoben und stattdessen aus beiden Richtungen ein Gefahrenhinweis angeordnet. Für die Wiederanordnung einer zul. Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h liegen derzeit keine Gründe vor und würde dieses Problem auch nicht lösen. Für unsichere Fußgänger besteht natürlich auch die Möglichkeit, einen Umweg von ca. 420 m über Gehwege und Querungsstellen am Kreisverkehr Krietzschwitzer Str. zu nutzen. Die Möglichkeit des Baues einer Querungshilfe muss mit dem Straßenbaulastträger LaSuV geklärt werden. Dies betrifft ebenfalls die Finanzierung der Maßnahme. Der Winterdienst auf der Schaftreppe wird gemäß Straßenreinigungssatzung (Anlage 3) durch die Stadtverwaltung Pirna durchgeführt.


 

Umsetzung des Beschlusses vom 09.06.2015 zum Zaun im NEZ ‑ANF-15/021820.0 (StR Kloß)

Mit Beschluss vom 09.06.2015 wurde der Oberbürgermeister in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der SBP durch den Stadtrat beauftragt, darauf hinzuwirken, dass der neu errichtete Zaun im NEZ bis 31.12.2015 abgebaut wird. Wie ist der aktuelle Stand?

Antwort der SWP vom 23.10.2015:

Aus Sicht der Stadtwerke ist der Zaun nach wie vor sinnvoll und notwendig. Der Stadtrat wird deshalb gebeten, die Entscheidung zum Rückbau des Zaunes nochmals zu überdenken.
Die Entscheidung zum Bau des Zaunes wurde durch die SWP aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen. Das dahinterstehende Konzept war im Herbst des vergangenen Jahres im Stadtrat öffentlich vorgestellt worden und hat hier grundsätzliche Zustimmung gefunden. Im Aufsichtsrat der Stadtwerke gab es ebenfalls einen einstimmigen Beschluss dazu. Der Zaun kann deshalb nur zusammen mit allen dort enthaltenen Maßnahmen betrachtet werden. Es sei erinnert, dass es ausdrücklicher Wunsch des Stadtrats war, den Campingplatz wirtschaftlich, das heißt ohne Verlust, zu betreiben. Aus diesem Grund hatte der Stadtrat zuvor auch den Verkauf an einen privaten Investor gebilligt. Der Verkauf kam aus anderen Gründen nicht zu Stande. Daraus folgte der Auftrag an die Stadtwerke, das Areal und den Campingplatz aufzuwerten. Ohne ein stimmiges Konzept können diese Bereiche nicht rentabel betrieben werden. Die Stadtwerke als Wirtschaftsbetrieb sind dazu angehalten, keine unnötigen Einbußen zu verantworten. Diese Anforderung steht hinter der Idee des neuen Konzeptes. Erreicht werden soll das vor allem mit einer qualitativen Steigerung des Angebots und dem Ausbau von vermietbaren Flächen
Nach aktuellem Stand funktioniert dieses Konzept, wie erhofft. Der Campingplatz und das Naherholungszentrum werden von den Nutzern und den Bürgern gleichermaßen gut angenommen. Das ist keine reine subjektive Wahrnehmung, sondern lässt sich an Zahlen und anderen Fakten belegen.
Darüber hinaus wurde durch die Stadtwerke anhand von ausliegenden Fragebögen auch die Zufriedenheit der Campingplatznutzer untersucht:[1]
Anhand der Ausführungen wird deutlich, dass das Konzept, dessen Bestandteil auch der Zaun ist, aufgeht. Nach Auffassung der Stadtwerke sollte daher am Zaun festgehalten werden. Er hat eine entscheidende und bedeutende Funktion innerhalb des Projektes. Damit soll den  unmittelbar am See liegenden Stellplätzen eine freie Sicht auf den See garantiert werden, gleichzeitig aber auch die Sicherheit auf dem Campingplatz. Immerhin bringen die Dauercamper, die sich besonders für die aktuelle Lösung einsetzen, etwa 15 Prozent des Umsatzes. Eine willkürliche Verlegung würde das Gesamtziel, also den wirtschaftlichen Betrieb des Areals, gefährden. Der Abriss ist damit ein finanzielles Risiko, welches die alleinigen Baukosten weit übersteigt.

Den ursprünglichen Forderungen der Bürgerinitiative und der Stadträte nach Zugänglichkeit und Aufwertung des Areals wurde durch eine Vielzahl von Maßnahmen Rechnung getragen. Durch den neuen größeren Rundweg, durch die zusätzlichen Bemühungen am NEZ (Volleyballplätze, Bänke, etc.) und durch das auch der Allgemeinheit nützende ausgebaute gastronomische Angebot wurde das gesamte Areal für alle Nutzer aufgewertet, also auch für die Bürger. Die verlängerten Öffnungszeiten gehören ebenfalls zu diesen positiven Maßnahmen. Die seit dem Frühjahr gesammelten Erfahrungen, die Hinweise aus der Bevölkerung, der Bürgerinitiative und aus dem Stadtrat waren wichtige Beiträge dazu. Hier freuen sich die Stadtwerke auch weiterhin auf eine konstruktive und zielgerichtete Zusammenarbeit und einen nutzbringenden Gedankenaustausch.

Aus den genannten Gründen sollte der dem Beschluss zugrunde liegende politische Wille des Stadtrates und die damit verbundene Anweisung des Oberbürgermeisters noch einmal überdacht und auf den Prüfstand gestellt werden. Der Beschluss war vor dem Hintergrund der emotional geführten Debatte absolut nachvollziehbar. Das dadurch verursachte Umdenken, die damit angestoßenen Veränderungen und das seither entstandene positive Gesprächsklima haben viel bewirkt. Die SWP wirbt aber dafür nun mit etwas Abstand und unter Berücksichtigung der inzwischen gesammelten Fakten und Erfahrungen die Vor- und Nachteile noch einmal neu abzuwiegen. Anhand der aktuellsten Zahlen könnte der reine Campingplatzbetrieb bereits in diesem Jahr erstmals überhaupt einen Gewinn erzielen. Das Konzept hätte damit also schneller gegriffen, als selbst von Optimisten vermutet. Ein unbeeindrucktes Festhalten an dem unter anderen Vorzeichen entstandenen Beschluss würde daher nicht nur die Stadtwerke als auf dem privaten Sektor mit anderen Unternehmen in Konkurrenz stehendes Unternehmen treffen, sondern hätte wesentlich weitreichendere Konsequenzen.

Auch das Folgende sollte in die Überlegungen des Stadtrates einfließen:
Der Beschluss gegen den Zaun ist eine vom Stadtrat getroffene politische Entscheidung.
Der Zaunbau war rechtmäßig, denn er wurde von den hierfür zuständigen Organen der Stadtwerke formal korrekt getroffen und verstößt nicht gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften. Der Zaunbau war aus Sicht der Stadtwerke auch wirtschaftlich sinnvoll und notwendig. Allein für eine Verlegung des Zaunes rechnen die Stadtwerke mit Kosten in fünf- bis sechsstelliger Höhe. Wenn der bestehende Zaun beseitigt wird, müsste ein neuer Zaun gezogen werden, um den Campingplatz zu sichern. Dafür müsste auch der Rundweg im Bereich des Campingplatzes neu verlegt und näher ans Wasser gesetzt werden. Zu diesen reinen Baukosten sind aber noch die Umsatzeinbußen zu rechnen, die mit dieser Veränderung einhergehen. Die attraktivsten und begehrtesten Plätze befinden sich jetzt an der Stelle, wo kein Zaun den Blick zum See versperrt. Bei den geforderten Veränderungen wäre aber genau diese Sicht verbaut und die Plätze daher schwerer bzw. nur noch durch niedrigere Preise zu vermitteln.

Sollten diese Kosten von den Stadtwerken getragen werden müssen, dann hätte das Folgen nicht nur für die Wirtschaftlichkeit des Campingplatzes. Das Ziel, diesen aus der Verlustzone zu bringen, würde dadurch erheblich erschwert bzw. zunichtegemacht. Das würde sich auch negativ auf das Jahresergebnis der Stadtwerke auswirken und eventuell sogar auf die Höhe der Gewinnausschüttung an die Stadt bzw. die Service- und Beteiligungsgesellschaft Pirna.

Die Stadtwerke regen auch aus diesem Grund einen Vororttermin des Stadtrats auf dem Gelände des Naherholungszentrums an. Hier können sich die Entscheidungsträger ein eigenes und realistisches Gesamtbild von dem jetzt verwirklichten Konzept verschaffen.


 

Probleme bei der Überquerung der B172 an der Schafstreppe ANF-15/023060.0 (StR Hennig)

Die Überquerung der B172 zur Schafstreppe bereitet Fußgängern immer wieder Probleme.
Ist es möglich, an dieser Stelle die vormals bestehende 30 km/h‑Regelung wieder zu installieren und zusätzlich dazu eine Fußgängerinsel in der Mitte der Fahrbahn zu schaffen, um den Fußgängern ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen?

Antwort der Verwaltung:

Die bis Juli 2013 vorhandene Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Schandauer Straße im Bereich der Fußgängerquerungsstelle an der Schaftreppe suggerierte dem Kraftfahrer, dass er den so gekennzeichneten Straßenabschnitt, unbeschadet äußerer Einflüsse, in jedem Falle mit 30 km/h befahren kann. Das Anzeigen einer Gefahrenstelle durch das Gefahrenzeichen Fußgänger besagt hingegen, dass bei sichtbarem Fußgängerverkehr unter Umständen auch eine wesentlich geringere Geschwindigkeit gefahren werden muss.

In Umsetzung dieses Gedankens und bestärkt durch die seit 01.04.2013 geltende neu erlassene Straßenverkehrsordnung wurde die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit im Einvernehmen von Polizei, Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörde aufgehoben und stattdessen aus beiden Richtungen ein Gefahrenhinweis angeordnet.
Für die Wiederanordnung einer zul. Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h liegen derzeit keine Gründe vor und würde dieses Problem auch nicht lösen.
Für unsichere Fußgänger besteht natürlich auch die Möglichkeit, einen Umweg von ca. 420 m über Gehwege und Querungsstellen am Kreisverkehr Krietzschwitzer Str. zu nutzen.
Die Möglichkeit des Baues einer Querungshilfe muss mit dem Straßenbaulastträger LaSuV geklärt werden. Dies betrifft ebenfalls die Finanzierung der Maßnahme.
Der Winterdienst auf der Schaftreppe wird gemäß Straßenreinigungssatzung (Anlage 3) durch die Stadtverwaltung Pirna durchgeführt.


 

Fertigstellung des Gehweges beim BSZ in Copitz – ANF-15/022260.0 (StR Protze-Lindnder)

Der Gehweg beim BSZ wurde fertiggestellt, der aber durchaus bis zur Basteistraße hätte geführt werden können.
Ist dies noch vorgesehen?
Wird die verkehrsrechtliche Anordnung von 30 km/h wieder entfernt?

Antwort der Verwaltung:

Die Weiterführung des 2015 neu gebauten Gehweges an der Pillnitzer Straße (in Richtung der Basteistraße) wird in der perspektivischen Planung zum Umbau des Verkehrsknotens Wesenitzbrücke / Basteistraße Berücksichtigung finden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h wird aufgehoben.


 

Weiterentwicklung Friedenspark – StR Hampel (14. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses)

Wann erfolgt die Beratung zur im Friedenspark befindlichen Grabstelle?

Antwort der Verwaltung:
Die Sondierung seitens der Kriegsgräberfürsorge erfolgt derzeit, es liegen aber noch keine Ergebnisse vor. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird eine Diskussion dazu erfolgen.


 

Kreisverkehr Zehistaer Straße – StR Hampel (14. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses)

Sind die Reparaturen am Kreisverkehr Gewährleistungsarbeiten und wer trägt die Kosten?

Antwort der Verwaltung:
Es handelt sich um Gewährleistungsaufgaben, deren Kosten die Baufirma trägt.


 

Konzert am 26.09.2015 in Obervogelgesang – StR Kloß (14. Sitzung des Stadtrates)

Am 26.09.2015 soll die Band Electra in Obervogelgesang spielen. Wie mir bekannt geworden ist, soll das dafür vorgesehene Zelt bis zum 23.09.2015 abgebaut werden, weil sonst mit einer Strafe gerechnet werden müsse. Warum wird das jetzt so angeordnet, zumal es sich bei dem o. g. Konzert um das Abschlusskonzert von Electra handelt. Für mich ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar.

Antwort der Verwaltung:
Derzeit gebe es gerichtliche Entscheidungen zum Festzelt in Obervogelgesang, an die sich die Stadt Pirna halten müsse. Die Stadtverwaltung könne sich nicht gegen eine Gerichtsentscheidung stellen und aus diesem Grund müsse das Zelt abgebaut werden.


 

Begegnungscafé StRin Leonhardt (12. Sitzung des Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

Mir ist zugetragen worden, dass die Platzkapazitäten zunehmend nicht mehr ausreichen. Gab es bzgl. Bereitstellung von Räumlichkeiten eine Anfrage bei der Stadt? Wenn ja, wie ist der Sachstand?


Die verantwortlichen Personen seien bei der Verwaltung gewesen, aber eher hinsichtlich der Suche nach Räumlichkeiten für eine Rechtsberatung/Büronutzung/Beratungsgespräche für Asylsuchende. Diese Frage wurde an das Citymanagement und die WGP weitergeleitet.


Gespräch mit Ministerpräsidenten und Landräten StRin Leonhardt (12. Sitzung des Ausschusses für Ordnungs‑, Kultur- u. Bürgerschaftsangelegenheiten)

In dem gestrigen Gespräch zwischen dem Ministerpräsidenten und den Landräten wurden gewisse Zusagen gemacht. Welche positiven bzw. negativen Auswirken haben diese konkret auf die Stadt Pirna?

Antwort der Verwaltung:

Nach dem Asylverfahren sei es in erster Linie die Aufgabe der Stadt, Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Danach gehe es für die Kommunen weiter mit der Integration, über die aber seines Wissens noch nicht gesprochen wurde. Seiner Kenntnis nach scheint die Problematik Asyl finanziell für die Landkreise in eine annehmbare Position gerückt zu sein. Jetzt müsse man sehen, was an die Kommunen weitergereicht und was von der Stadt erwartet werde.
Durch den FV der SPD/Grüne wird ergänzt, dass auch das Ministerpräsidententreffen in Berlin nicht uninteressant war, da es dort neben dem Geld auch um das Thema Integration ging.
Es müsse im Auge behalten werden, was das Land mit den Geldern macht, die der Bund zur Verfügung stellt.
BM Lang äußert dazu, dass er sich bemühen werde, an entsprechendes Material heranzukommen.


 

Thematik Asylbewerber auf TO des OKB – StRin Leonhardt (11. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Kultur und Bürgerangelegenheiten)

Besteht die Möglichkeit, dass sich der Ausschuss mit der Thematik Asylbewerber hinsichtlich der Auswirkungen auf Schulen und Kitas befasst?

Antwort der Verwaltung:
Zu dieser Problematik wird eine Informationsvorlage bzw. eine Beschlussvorlage erstellt, die für eine der nächsten Sitzungen als Diskussionsgrundlage dienen soll.


 

KiTA StR Protze-Lindner (11. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Kultur und Bürgerangelegenheiten)

Wie ist der Stand hinsichtlich Weiterentwicklung der Kita „Menschenskinder“ zur integrativen Kindertagesstätte?

Antwort der Verwaltung:
In der Einrichtung werden bereits gesunde als auch Kinder mit Unterstützungs- bzw. Förderbedarfen gemeinsam betreut und auch hinsichtlich der unterschiedlichen Kostenträger wurde sich mit dem KSV geeinigt.

Wie ist der aktuelle Stand bzgl. Vergabesystem Kivan?

Antwort der Verwaltung:
Es wird u. a. auf den Bericht des Bürgermeisters im nichtöffentlichen Teil hingewiesen. Ergänzend dazu wird ausgeführt, dass sich nur noch ein Träger nicht an dem Vergabesystem beteiligt. Ziel sei es, das Elternportal in den nächsten Wochen freischalten zu können.


 

Beendigung Arbeitsverhältnis Schulleiter Gauß-OS – StR Protze-Lindner(10. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Kultur und Bürgerangelegenheiten)

Der Schulleiter Herr Fernitz wird in Kürze seine Schulleitertätigkeit beenden. Gibt es seitens der Stadt Ambitionen, an der Verabschiedung teilzunehmen?

Antwort der Verwaltung:
Die Verabschiedung findet am 09.07.2015 10:30 Uhr statt und es wird daran entweder der Leiter der FG 40 oder der Bürgermeister teilnehmen.
Eine Einladung gehe den Fraktionsvorsitzenden noch zu.


 

Bericht der Feuerwehr für 2014 – StRin Leonhardt (10. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Kultur und Bürgerangelegenheiten)

Für wann ist der Bericht der Feuerwehr 2014 vorgesehen?

Antwort der Verwaltung:
Dieser wurde den Stadträten bereits als Anlage zur Stadtratssitzung 28.04.2015 zur Kenntnis gegeben.


 

Sachstand Sportanlagen – StR Protze-Lindner (9. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Kultur und Bürgerangelegenheiten)

Welchen aktuellen Sachstand gibt es bei der Sportanlage Feistenberg und um was handelt es sich bei den Baumaßnahmen in Höhe Sportbootshafen in Posta?

Antwort der Verwaltung:
Bei dem Sportbootshafen handelt es sich um Hochwasserbeseitigungsmaßnahmen.
Bzgl. der Sportanlage Feistenberg haben 2015 zwei Vereine Anträge im investiven Bereich gestellt.
Diese seien zunächst zurückgestellt worden, da noch planungsrechtliche Aufgaben im Zusammenhang mit dem Nutzungsverfahren abzuarbeiten sind. Wenn diese erfüllt sind, werde eine entsprechende Beschlussvorlage in den Ausschuss eingebracht.


 

Busverkehrs bis zur Haltestelle „Liebethaler Grund“ – StR Hampel (10. Sitzung des Stadtrates)

Hinsichtlich des Busverkehrs bis zur Haltestelle „Liebethaler Grund“ sollen alle Möglichkeiten, die einer dauerhaften Bedienung dieser Linie bis zum Liebethaler Grund dienen, durch die Stadtverwaltung unterstützt werden.
Es könne nicht sein, dass durch „Wildparker“ der OVPS gezwungen ist, diese Linie zu verkürzen und damit die Haltestelle „Liebethaler Grund“ nicht mehr anzufahren. Dies würde nicht nur für viele Touristen, welche von dort aus den Malerweg nutzen, sondern auch für die Anwohner eine Einschränkung darstellen.
Welche Maßnahmen sind kurzfristig zur stärkeren Kontrolle des „Parkverhaltens“ in diesem Bereich vorgesehen, um eine dauerhafte Einbeziehung dieser Haltestelle zu sichern?

Antwort der Verwaltung:
Wie auch schon im vergangenen Jahr behindern immer wieder falsch geparkte Fahrzeuge das Wenden des Busses. Deshalb wurde und wird dieser Bereich durch den Gemeindevollzugsdienst (GVD) auch kontrolliert.
Lt. vorgelegter Zahlen durch den OVPS nutzen am Wochenende 4,6 Personen diese Busverbindung bis zur Endhaltestelle Wendeplatz Liebethal im Monat.
Aus diesem Grund wurde als kurzfristige Maßnahme vorgesehen, den Bus nur bis zum alten Gasthof fahren zu lassen. Dies wiederum bringt eine Einschränkung beim Parken im Bereich Altjessen mit sich. Die Alternative dazu wäre gewesen, dass der Bus auf der Radeberger Straße bei der Gärtnerei hält und nach Graupa weiterfährt.
Diese Variante war für die Stadt nicht zufriedenstellend und derzeit wird geprüft, an dem Wendeplatz eine Schranke einzurichten, die dann durch die Busfahrer bedient werden kann. Bereits im Vorjahr wurde zur Vermeidung der o. g. Problematik ein ausgeschilderter Wanderparkplatz angeboten, der jedoch nicht ausreichend genutzt wird.


Produktionsaufnahme bei Schill & Seilacher – StR Hennig (10. Sitzung des Stadtrates)

Die Arbeitnehmer von Schill & Seilacher sind heute in großer Anzahl anwesend und sicher mit großen Erwartungen hier. Mit der Antwort des Oberbürgermeisters bin ich nicht einverstanden. Kann nicht wenigstens etwas zum weiteren Vorgehen gesagt werden, damit die Mitarbeiter nicht umsonst hier waren?

Antwort der Verwaltung:
Die unter TOP 6 gestellten Anfragen können heute nicht beantwortet werden. Die Verwaltung ist jedoch mit der Landesdirektion und der Unternehmensführung in engem Kontakt, um das Verfahren der Untersuchung und der Wiederfreigabe der Produktion im Zusammenhang mit dem Unfall am 01.12.2014 abzuschließen. Parallel dazu haben sich im Zusammenhang mit dem bauordnungsrechtlichen Verfahren Fragen ergeben und und dies müsse geprüft werden. Im Weiteren sind ein Dissens hinsichtlich des Brandschutzprüfers zu klären und noch Unterlagen durch das Unternehmen zu erbringen, um die abschließende Beurteilung durchführen zu können. Ziel sei es, gemeinsam mit der Wiederfreigabe der Produktion gleichzeitig die bauordnungsrechtliche Prüfung abschließend geklärt zu haben – im Interesse des Unternehmens und unter Wahrung der Nachbarschaftsinteressen.


 

Parkhaus ZOB – StR Hampel (8.Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses)

Wie ist der aktuelle Sachstand zum Parkhaus am ZOB?

Antwort der Verwaltung:
Die dritte Planungsberatung mit dem Planungsbüro wurde mittlerweile durchgeführt. Das Planungsbüro wird auch weiter bis zur Leistungsphase 2 (Variantenuntersuchung) beauftragt, welche bis Mitte des Jahres vorgelegt werden soll.


 

Tag der Städtebauförderung – StR Hampel (8.Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses)

In welcher Form wird die Gewinnung der Planungsbüros organisiert, welche den Eigentümern später zur Seite stehen sollen? Welche Kosten entstehen dabei und wer trägt diese?

Antwort der Verwaltung:
Zum Tag der Städtebauförderung wird es in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses eine Informationsvorlage geben.
Ergänzung der Verwaltung:
Über den Pirnaer Anzeiger und das Internet wurde darüber informiert, dass sich jedes Planungsbüro daran beteiligen kann, für die Hauseigentümer ein Gutachten zu erstellen. Parallel dazu sind die in der Architektenkammer gelisteten Architekten separat angeschrieben wurden. Die Leistungen der Büros können über das jeweilige Programm gefördert werden.


 

Änderungsantrag der DIE LINKE zu BVL-14/010720.0– StR Kloß (6. Sitzung des Strategie und Finanzauschusses)

In der Stadtratssitzung am 16.12.2014 stand die o. g. BVL (Bereinigung der Rechtsverhältnisse durch Zusammenführung von Grund‑, Boden- und Gebäudeeigentum) auf der TO. Dazu hatte die Fraktion einen Änderungsantrag vorbereitet, den sie jedoch nicht einbringen konnte, da der Beratungspunkt auf Antrag abgebrochen wurde.
Es wäre daher wünschenswert, wenn der Antrag im Vorfeld der Beschlussvorlage im Ausschuss vorberaten wird (ANT-15/002320.0).

Antwort der Verwaltung:
Der Antrag wird mit in die entsprechende TO aufgenommen, die auch die Beschlussvorlage zu den Garagen beinhaltet.


 

Essenspreise Kitas ASB – StR Protze-Lindner (5. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Kultur und Bürgerangelegenheiten)

In den Kindertagesstätten, welche in der Trägerschaft des ASB liegen, gibt es bereits Diskussionen, was die Essensanbieter sowie die Essenspreise in den verschiedenen Kindertagesstätten angeht. Eltern sind bei wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beteiligen. Damit haben die Eltern bei der Essensversorgung ein Mitbestimmungsrecht. Seitens der Geschäftsstelle des ASB gibt es jedoch ein Problem, was die Einbeziehung der Eltern betrifft.

Kann die Stadt Pirna, auch wenn dies nicht in ihrer Zuständigkeit liegt, Einfluss auf dieses Verhalten ausüben und Gespräche zur Verbesserung der Essensversorgung mit der Geschäftsleitung des ASB führen?

Antwort der Verwaltung:
In der Vergangenheit wurde im Zuge der Gespräche zur Schulspeisung bereits angefragt, wo die Preise bei der Essensversorgung in den Kindertagesstätten liegen. Eine Übersicht der Essenspreise in den Kindertagesstätten wurde nun erarbeitet und wird zeitnah den Stadträten zur Verfügung gestellt. Das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) sieht diesbezüglich eine Mitwirkung der Stadt Pirna nicht vor, da dies Angelegenheit des Trägers und der Eltern ist. Das Mitbestimmungsrecht ist jedoch ein fester Tatbestand, somit müssen die festgelegten Gremien entsprechend beteiligt werden.


 

Bescheid der Landeskartellbehörde – StR Kloß (8. Sitzung des Stadtrates)

Im Stadtrat am 11.11.2014 wurde die „4. Änderung der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB‑A) der Stadtwerke Pirna GmbH, hier: Änderung des § 14 AEB‑A, Anlage 1“ (BVL-14/010201.0) beschlossen. Diesbezüglich steht noch die Bestätigung der Landeskartellbehörde aus. Ist diese inzwischen eingegangen und welchen Inhalt hat sie?

Antwort der Verwaltung:
Die Information ist eingegangen. Die Landeskartellbehörde bestätigt den Beschluss des Stadtrates. Dazu erfolgt noch eine Information zur Vorlage.


 

Montagskundgebung – StRin Leonhardt (8. Sitzung des Stadtrates)

Vergangenen Montag fand aufgrund des Demonstrationsverbotes in Dresden u. a. auch in Pirna eine Kundgebung statt. Die Veranstaltung wurde bei Facebook auch ausgewertet, und dabei wurden Angestellte/Vertreter der Stadt beleidigt bzw. kritisiert . Kritiken oder Beleidigungen an Stadtangestellten waren meiner Meinung nach nicht angebracht, da die Kundgebung ohne Zwischenfälle abgelaufen ist
Sind diese Beleidigungen/Kritiken der Verwaltung bekannt?

Antwort der Verwaltung:
Die Kundgebung wurde von der Ankündigung bis zur Auswertung verfolgt. Hintergrund war, dass die Kundgebung nicht als Versammlung deklariert war. Im Nachhinein stellte sich dies jedoch als Versammlung dar, weil in schriftlicher Form Sachen zum Ausdruck gebracht und Meinungen vertreten wurden, die ins Versammlungsrecht hineingehen. Eine derartig spontane Kundgebung wird zukünftig nicht mehr möglich sein, da es unter das Versammlungsrecht fällt.


 

Maßnahmen „Soziale Stadt“ – StR Hampel (4. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses)

Ist der Neubau der Treppenanlage am Ärztehaus Straße der Jugend 4 bereits realisiert?

Antwort der Verwaltung:
Der Neubau wird bereits durchgeführt ist jedoch noch nicht fertig.

Sind weitere Maßnahmen im Bereich „Soziale Stadt“ vorgesehen? Welche Förderbescheide liegen dazu bereits vor?

Antwort der Verwaltung:
Bis heute liegt der Verwaltung nur der Fördermittelbescheid für den Abbruch des alten Schulgebäudes Carl-Friedrich-Gauß-Oberschule vor. Alle weiteren Maßnahmen, die für 2014 geplant waren, befinden sich noch in der Bauphase.

Durch die Verwaltung wird ergänzt, dass im Jahr 2015 nur der Abbruch der Carl-Friedrich-Gauß-Oberschule sowie die Gestaltung der Anlage über das o.g. Förderprogramm realisiert werden.

Durch StR Hampel wird angeregt, zu einem gegebenen Zeitpunkt über den aktuellen Sachstand zum Förderprogramm „Soziale Stadt“ in Form einer Informationsvorlage zu informieren.

Antwort der Verwaltung:
Die Anregung wird entgegengenommen.
BM Lang ergänzt, dass die Maßnahmen die beschlossen sind bzw. die Maßnahmen die bewilligt wurden und im Haushalt stehen noch realisiert werden.


 

Radwegverbindung Pirna Sonnenstein – Struppen – StR Hampel (4. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses)

Bereits in der Vergangenheit wurde die Radwegverbindung von Pirna Sonnenstein nach Struppen ins Auge gefasst. Gibt es Gedanken, wie die Weiterführung des Radweges umgesetzt werden kann? Wurde der Bereich des Fußweges, welcher in der Zuständigkeit der Stadt Pirna liegt, bereits umgesetzt?

Antwort der Verwaltung:
Es gibt eine Entwurfsplanung von der LISt GmbH (LISt GmbH zuständig für die Realisierung der Planung für Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)). Die Planung sieht den Radweg bis Struppen vor. Probleme gibt es jedoch an der Abführung vom Plateau hinunter in die Ortslage nach Struppen. Die Stadt Pirna wird nun nochmal an das LASuV herantreten.


 

Mobilfunkmast Großgraupa (MIT-14/002961.1) – StR Hampel (4. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses)

In der SEA-Sitzung am 09.10.2014 wurde angefragt, wie der Ortschaftsrat Graupa über den Neubau eines Mobilfunkmastes an der Zaschendorfer Str. in Großgraupa denkt.

Antwort der Verwaltung/Ortsvorsteher Heerde:
Diese Thematik ist Bestandteil der Tagesordnung der Sitzung des Ortschaftsrates am 02.12.2014.


 

Geldautomat in Pirna-Copitz – StR Hampel (5. Sitzung desd Stadtrates)

Wie ist der neuste Stand für die mögliche Ersatzschaffung des geschlossenen Sparkassengeldautomaten auf der Schillerstraße in der Nähe des Rewe-Einkaufszentrums?
Mit welchen konkreten Ergebnissen sind dazu die Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und der Sparkasse Pirna Dresden nach dem Schreiben, welches sie erhalten haben, verlaufen?

Antwort der Verwaltung:
Das Antwortschreiben der Sparkasse wurde an die Stadträte mittels einer Information weitergeleitet. Die Sparkasse erklärt darin sehr deutlich, dass man am Standort in Copitz keinen weiteren Automaten eröffnen kann.
(redaktionelle Anmerkung: Information vom 02.10.2014 zur ANF-14/000100II)

Ich bin davon ausgegangen, dass die Stadtverwaltung nach diesem Antwortschreiben der Sparkasse Vorschläge unterbreitet, dass dennoch eine Möglichkeit geschaffen wird in Copitz einen zweiten Geldautomaten zu errichten.

Antwort der Verwaltung:
Die Stadt Pirna hat der Sparkasse einen Vorschlag unterbreitet. Es wird nochmals geprüft, ob die Stadträte auch den gesamten Schriftverkehr erhalten haben. Die Antwort und Begründung der Sparkasse ist auch für die Verwaltung nicht zufriedenstellend.
(redaktionelle Anmerkung: Schreiben an Sparkasse vom 21.08.2014 als Anlage zur ANF-14/000100II)


 

Behindertentoilette Breite Straße – StRin Leonhardt (5. Sitzung desd Stadtrates)

Wann ist die Behindertentoilette auf der Breite Straße wieder nutzbar?

Antwort der Verwaltung:
Die Behindertentoilette auf der Breite Straße wird voraussichtlich Ende November wieder nutzbar sein. Bis dahin müssen noch technische Anforderungen (Module) erfüllt werden.


 

Gesprächsrunde mit Vertretern des Q 24 – StR Hampel (4. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Kultur und Bürgerangelegenheiten)

Ich hatte 2013 bzgl. der BVL „Vergabe einer Freiwilligen Zuwendung im Bereich Kultur“ an den Verein Kleinkunstbühne e.V. den Antrag gestellt, dass vor der HH-Diskussion 2015/16 mit dem Verein ein entsprechendes Gespräch zu führen ist. Hat dieses Gespräch stattgefunden und mit welchen Ergebnissen?

Antwort der Verwaltung:
Es fand ein ausführliches Gespräch am 28.11.2013 statt und im Ergebnis dessen wurde gesagt, dass an der Art und Weise der Bezuschussung festgehalten wird. Aufgrund dessen wurde der entsprechende Betrag im Doppelhaushalt 2015/16 mit vorgesehen. Unabhängig davon muss die Entscheidung wieder separat im Stadtrat getroffen werden.

Die Vertreter der DIE LINKE führen ergänzend zu o. g. Anfrage aus, dass hinsichtlich der Förderung der Kleinkunstbühne Q24 kein Automatismus zugelassen werden sollte. Der Verein erhält bereits über Jahre eine Förderung und es sollte trotz gefassten Ausgangsbeschluss jährlich geprüft werden, ob sich die Haushaltslage des Vereines geändert hat. Dementsprechend solle der Beschluss vorbereitet und im zuständigen Ausschuss ausdiskutiert werden.


 

Elternportal – StR Protze-Lindner (4. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Kultur und Bürgerangelegenheiten)

In einer vergangenen Beratung wurde dem Ausschuss für OKB das Elternportal vorgestellt, welches im ersten Quartal 2015 freigeschaltet werden soll, obwohl es noch Probleme hinsichtlich Beteiligung der Träger gibt.
Ob dieses teure Portal die Lösung für die Stadt Pirna sein wird, ist noch nicht sicher, zumal es noch weitere Modelle gibt. Daraus ergibt sich für mich die Frage:
Wie ist der Stand bei der Umsetzung dieses Projektes und haben die Gespräche mit den Trägern jetzt schon Ergebnisse gebracht – dahingehend, dass sie sich jetzt doch noch beteiligen?

Antwort der Verwaltung:
In den Einrichtungen und deren Geschäftsstellen, deren Träger ihre Teilnahme am Elternportal zugesagt haben, wurden auf den Rechnern die Zertifikate vergeben, da aufgrund der personenbezogenen Daten nicht jeder PC benutzt werden kann. Im Weiteren wird die Unterzeichnung der Vereinbarung der Auftragsdatenverarbeitung vorbereitet, damit miteinander Informationen ausgetauscht werden können. Vor der Inbetriebnahme wird es eine interne Probephase geben.
Rechtliche Bedenken aus Sicht der Stadtverwaltung Pirna bestehen nicht, da im Vorfeld intensiv mit dem Datenschutzbeauftragten des Freistaates Sachsen sowie der Datenschutzbeauftragten und der Rechtsabteilung der Stadtverwaltung zusammengearbeitet wurde.
Hinsichtlich der angesprochenen Preisdiskussion kann gesagt werden, dass eine Bewertung der einzelnen Module erfolgt ist. Betrachtet werden müssen dabei auch die Hostingkosten, die dann in der Folge entstehen. Das Hochladen von Programmteilen und die Wartung in den folgenden Jahren sind dabei nicht unwesentlich. Die Entscheidung bzgl. des Elternportals wurde unter Einbeziehung der EDV-Abteilung getroffen.
Bzgl. der Teilnahme aller Träger wurde dies aus der Diskussion im Ausschuss aufgegriffen und ein Bürgermeister-Schreiben vorbereitet, um damit zu erfahren, welche möglichen Hinderungsgründe es für die betreffenden Träger gibt bzw. was zu tun ist, um weitere Träger zur Mitarbeit zu bewegen.
Aus der nachfolgenden kontroversen Diskussion zur Teilnahme aller Träger an dem Elternportal wird durch BM Lang abschließend ausgeführt, dass die Gründe der einzelnen Träger erfragt und nach Möglichkeit ausgeräumt werden. Darüber könne auch nochmals diskutiert werden.


 

MIT-14/002961.1 Information zu Anzeigen/ Anträgen der Netzerweiterung von Mobilfunkanlagen – StR Hampel (3.Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses)

Am 15.09.2014 wurden die Stadträte mit o.g. MIT über einen Bauantrag für den Neubau eines Mobilfunkmastes an der Zaschendorfer Str. in Großgraupa informiert. Zu dieser Information sollte hinzugefügt werden, wie der Ortschaftsrat Graupa darüber denkt.

Antwort der Verwaltung:

Die Stadt Pirna hat in dieser Angelegenheit ein eingeschränktes Mitspracherecht. Wenn der Netzbetreiber die technische Notwendigkeit begründet und nachweist, dass die Gesundheitsgefahren etc. in diesem Bereich nicht relevant sind, hat die Stadt Pirna keinen Ablehnungsgrund.

Die Stadträte werden noch einmal darüber informiert, wie der Ortschaftsrat Graupa über den o.g. Neubau eines Mobilfunkmastes denkt.

(redaktioneller Hinweis: Zur MIT-14/002961.1 wurde eine Information zur Vorlage vom 14.10.2014 angefügt, in welcher die Stadträte informiert werden, dass der Ortschaftsrat in der Sitzung am 02.12.2014 darüber sprechen wird.)


 

Bericht des Koordinators gegen Extremismus 2013 – StRin Leonhardt (3. Sitzung des Ausschusses für Ordnungs-Kultur- und Bürgerangelegenheiten)

Den letzten Bericht des Koordinators gegen Extremismus gab es entsprechend einer Recherché 2012.
Wieso gab es 2013 keinen Bericht bzw. ist einer noch für dieses Jahr geplant?

Antwort der Verwaltung:

Der Sachverhalt wird geprüft

(redaktionelle Anmerkung: Der Bericht des Koordinators gegen Extremismus erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für OKB am 27.11.2014 und im Stadtrat am 16.12.2014.)


 

Sicherheit für Fußgänger auf der Dohnaischen Straße – StR Hennig (2. Sitzung des Stadtrates)

Die Seniorenvertretung bittet, da viele Fahrradfahrer nicht immer Rücksicht auf die Fußgänger auf der Dohnaischen Straße nehmen, die Sicherheit in diesem Bereich zu erhöhen.

Antwort der Verwaltung:

Das Thema sollte in den Gesprächen zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) nochmal mit aufgenommen werden. Es wurde bereits gesagt, dass die Dohnaische Straße attraktiv gestaltet werden und auch für Fahrradfahrer offen bleiben soll. Weiterhin sollte man in den Gesprächen zum VEP darauf eingehen, wie die Dohnaische Straße demnächst mit Hochwassermitteln gestaltet werden soll.


 

Sachstand Sanierung Fortschritt-Turnhalle – StR Protze-Lindner (1. Sitzung des Ausschusses für Ordnungs- Kultur und Bürgerangelegenheiten)

Welchen aktuellen Sachstand gibt es hinsichtlich der Fortschritt-Turnhalle?

Antwort der Verwaltung:

Die Hochwasserschäden waren mit ca. 650.000 EUR veranschlagt, die vorliegende Planung
geht allerdings von 950.000 EUR aus. Die Baumaßnahme wurde daher gestoppt, da die Aufgabenstellung nicht zielgerichtet war. Der Anbau soll jetzt minimiert werden, da sich herausgestellt hat, dass dort Dinge untergebracht werden sollen, für die bisher in der Turnhalle Platz war. Ziel ist es, die Turnhalle mit dem Schuljahresbeginn 2015/2016 zu übergeben.


 

Sachstand Ersatzstandort Geldautomat Copitz – StR Hampel (3. Sitzung des Stadtrates)

Wie ist der Stand der Gesprächsrunden und welche Möglichkeiten für die Erhaltung des Geldautomaten gibt es?

Antwort der Verwaltung:

Mit einem Anschreiben wurde die Unterschriftensammlung an die Sparkasse – mit der dringlichen Bitte, eine Lösung zu finden – weitergeleitet .Auf dieses Schreiben gibt es bisher noch keine Rückantwort.


 

Neues Förderprogramm für den ländlichen Raum – ANF-14/001461.0 (StR Hampel)

Ab 2015 wird ein neues Förderprogramm für den ländlichen Raum aufgelegt. Es wird das sogenannte ILE-Programm ablösen, über dem bisher wichtige Maßnahmen in Pirna umgesetzt wurden.
Das neue Programm wird u.a. Maßnahmen der Daseinsvorsorge, Hochwasserschutzprojekte sowie Maßnahmen der Wirtschaftskreisläufe beinhalten.
Welche konkreten Maßnahmen bzw. Objekte sind im Rahmen des neuen Förderprogramms angemeldet?

Antwort der Verwaltung

Zur Vorbereitung der neuen Förderperiode 2015 bis 2020 wird gegenwärtig eine LEADER-
Entwicklungsstrategie (LES) erarbeitet. Mit der LES soll aufgezeigt werden, wie sich die Region Sächsische Schweiz ihre zukünftige Entwicklung vorstellt und welche Ziele sie verfolgt.
Im Juni dieses Jahres wurden die Kommunen vom Regionalmanagement Sächsische Schweiz befragt, welche allgemeinen Entwicklungspotenziale sie sehen. Konkrete Maßnahmen wurden noch nicht festgelegt. Es handelt sich um die vier Bereiche:

- Wirtschaft, Fachkräftesicherung, Mobilität und technische Infrastruktur
Bildung, Soziales, Grundversorgung und Ortsentwicklung
Land-und Forstwirtschaft, Natur- und Klimaschutz
Tourismus, Kultur und Freizeit, regionale Identität

Am 15.10.2014 wird in einer gemeinsamen Bürgermeisterberatung der Bearbeitungsstand der LEADER-Entwicklungsstrategie vorgestellt und die nächsten Arbeitsschritte besprochen.
Auf Nachfrage beim Regionalmanagement wurde mitgeteilt, dass konkrete Projektanträge erst ab 2015 gestellt werden können. Dabei werden die bisherigen Voraussetzungen zur Förderkulisse des damaligen ILE-Programms beibehalten und auch der Grundsatz, dass die Fachförderrichtlinien vorrangig zu bedienen sind.


 

Turbinenrad in der Wesenitzaue – ANF-14/001561.0 (StR Hampel)

Laut Aussagen von Bürgern, ist das in der Wesenitzaue befindliche Mühlenrad einschließlich der Info-Tafel zurzeit total eingewachsen und damit für Bürger nicht mehr richtig zugänglich.

Es besteht die Notwendigkeit, durch geeignete Maßnahmen dies wieder zugänglich zu machen.

1. Welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden diesbezüglich umgesetzt?
2. Informationen zufolge wird eine Neuanlegung des Mühlenpfades geplant. Wie ist der Stand der Planung?
3. Es wird darum gebeten, in einer der nächsten Stadtentwicklungsausschusssitzungen dieses Vorhaben/Projekt in geeigneter Form vorzustellen.

Antwort der Verwaltung

Das Turbinenrad und dessen Umgebung ist Bestandteil der letzten zu realisierenden Maßnahme  des Entwicklungskonzeptes Natur- und Erholungsraumes Wesenitzaue. Der Mühlenpfad soll den Neumühlenweg und den Brückmühlenweg miteinander verbinden und die Umgebung des alten Turbinenrades als Aufenthaltsfläche aufwerten.
Bereits seit mehreren Jahren sind die Planung und der Bau des Verbindungsweges „Mühlenpfad“ Bestandteil des Investitionsplanes. Bisher wurde die Maßnahme immer wieder zurückgestellt. Im Haushaltplanentwurf 2015/2016 wurde die Maßnahme zur Planung und Realisierung in den Jahren 2015 2016 angemeldet.
Sobald die Mittel für den kommenden Doppelhaushalt bestätigt werden, kann die Planung ausgelöst werden, und es besteht dann die Möglichkeit, das Vorhaben im Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen.
Bei der Gestaltung des Umfeldes wird ab November 2014 noch eine Maßnahme zur Hochwasserschadensbeseitigung 2013 im Bereich des Mühlengrabens durchgeführt (Beräumung der Gewässersohle, Wiederherstellung des abgerutschten Bereiches).
Ab Frühjahr 2015 werden weitere Ausgleichsmaßnahmen längs des Mühlengrabens unter Verwendung zweckgebundener Ausgleichszahlungen (von zwei Einzelvorhaben und drei Bebauungsplänen) durchgeführt. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die Gestaltung der Böschungen sowie der Pflanzung standortgerechter Laubgehölze.


 

Übernahme der Baulast der Lugstraße entsprechend des Erschließungsplanes – ANF-14/003860.0 (StR Hampel)

Im Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan für die Bebauung des Wohngebietes „Wohnpark Pirna-Copitz“ Lugstraße (Nr. a‑k) ist festgelegt, dass die Stadt Pirna die Erschließungsstraße Lugstraße nach Fertigstellung übernimmt und damit in die Verantwortung als Baulastträger eintritt.

Über die Lugstraße werden 7 Mehrfamilienhäuser, 5 Reihenhäuser und 2 Einfamilienhäuser ver- und entsorgt. Die errichteten Entsorgungsanlagen sind funktionstüchtig und die Mieter zahlen entsprechende Entgelte für den Verbrauch u.a. an Wasser, Abwasser.

Welche konkreten Schritte werden unternommen, um die vertraglich vereinbarte Übernahme der Lugstraße zu sichern?
Wie und unter welcher Verantwortung ist dies umzusetzen?
Bis wann und mit welchen Festlegungen werden eventuell notwendige Klärungen zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken erfolgen?
Wie ist die Zeitschiene bis zur Übernahme der Baulast in die Trägerschaft der Stadt Pirna?

Antwort der Verwaltung

Die Versorgungsleitungen (Strom, Gas, TW) wurden durch die Medienträger selbst errichtet und sind damit auch in deren Rechtsträgerschaft (EVP, SWP) bzw. Eigentum. Hierzu bestehen entsprechende Leitungsrechte/ Dienstbarkeiten.
Die Straße und die Abwasseranlage wurden durch den ehemaligen Bauträger, unter Mitwirkung der Stadt und der Stadtwerke, errichtet.
Die Festlegungen zur Übernahme, Straße und Entsorgungsanlagen, sind im Durchführungsvertrag vereinbart. Bedingung für eine Übernahme dieser Anlagen erfordern neben einer mangelfreien Abnahme u.a. auch die Übertragung des Eigentums an Grund und Boden und der Anlage selbst vom Bauträger an die Stadt Pirna bzw. die Stadtwerke Pirna GmbH.
Durch die Insolvenz des Bauträgers erfolgten keine Abnahmen und auch keine Eigentumsübertragung. Die vertraglich vereinbarte Übernahme der Anlagen in die Baulast kann damit zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vollzogen werden.
Durch den Insolvenzverwalter wurde der Durchführungsvertrag vermutlich bisher nicht beachtet.
Für den Bauträgers gibt es nach wie vor keinen Rechtsnachfolger. Eine gesetzlich geregelte Übernahmepflicht besteht nicht.
Es erfolgten in den letzten Jahren verschiedene Gespräche mit den derzeitigen Verwaltern um eine Lösung herbeizuführen. Dies ist durch die fehlende Rechtsnachfolge nicht möglich.
Aus den vorgenannten Gründen gibt es deshalb auch keinen konkreten Zeitplan zur Übernahme der Anlagen.
Die Verwaltung versucht aktuell nochmals, mit dem damaligen Insolvenzverwalter des Bauträgers in Kontakt zu treten und eine Klärung des Problems zu erreichen.


 

Bauherrenmappe ANF-15/013761.0 (StR Hampel)

Seit über einem Jahr hat die Stadt Pirna die sogenannte Bauherrenmappe eingeführt. Die Stadtverwaltung Pirna bietet damit allen Bürgern, welche Bauabsichten haben, Tipps und Hilfestellungen zur Umsetzung eines Bauvorhabens oder zur Realisierung der Wohnwünsche.

1. Auf welche Erfahrungen kann die Stadtverwaltung nach einem Jahr zurückblicken?
2. Wie wird diese Bauherrenmappe von den entsprechenden Bürgern angenommen und genutzt, welche Resonanz gibt es?
3. Welche Probleme sind zu erkennen?

Antwort der Verwaltung

Die Stadt Pirna hat als vierte Kommune in Sachsen die neue Bauherrenmappe der Sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH im März 2013 eingeführt.
Da es sich um eine abgerundete Wissenslektüre zum Thema Bauen in Pirna handelt und zahlreiche Informationen für potentielle Bauherren über energieeffizientes Bauen und Sanieren beinhaltet, war zum Zeitpunkt der Einführung die Resonanz erst einmal groß.
Eine zweite Welle des Interesses der Bürger gab es zusätzlich in Verbindung mit der Sanierung von Gebäuden nach dem Hochwasser 2013.
Seit Anfang 2014 kann außerdem die digitale Version der Bauherrenmappe unter der neuen Rubrik „Bauen und Wohnen“ unter www.pirna.de abgerufen werden. Als eine von vier Pilotkommunen hat die Stadt Pirna gemeinsam mit der Sächsische Energieagentur SAENA GmbH eine leichter zugängliche Onlineversion des Leitfadens rund um das Thema energieeffizientes Bauen und Sanieren entwickelt.
Zusammenfassend kann festgestellt, dass sich bis heute ca. 200 Personen in der Verwaltung über die Bauherrenmappe informiert haben. Aus Bürgergesprächen heraus konnte eine positive Resonanz auch auf die digitale Version verzeichnet werden.


 

Verbindungsweg zwischen Reitplatz und Hohe Straße Hier: aktueller Sachstand – ANF-15/012561.01 (StR Hampel)

In der Antwort vom 31.03.2015 (s. ANF-15/012561.0) wird ausgeführt, dass der Eigentümer den Weg aus haftungsrechtlichen Gründen schließen oder zeitnah der Stadt Pirna übertragen möchte. Die Verwaltung bemühe sich, einen zeitnahen Ankauf sicherzustellen.

Wie ist der aktuelle Stand dazu?

Antwort der Verwaltung

Durch die Fachgruppe 60 wird das Widmungsverfahren eingeleitet. Dazu wird bis Ende Mai die Zustimmung der Grundstückseigentümer eingeholt.
Die Eigentümer wurden entsprechend informiert.


 

Bushaltestellen – ANF-15/018560.0 (StR Hampel)

In den letzten Monaten wurden die Haltestellen Franz-Schubert-Straße, Albrecht-Dürer Straße und Borsbergstraße barrierefrei ausgebaut.
Bis 2020 hat sich die Stadtverwaltung das Ziel gestellt, alle Haltestellen barrierefrei zu gestalten.

1. Wie hoch ist die Anzahl der noch barrierefrei zu gestaltenden Haltestellen und gibt es dazu eine Prioritätenliste in Umsetzung dieser Aufgabe?
2. Sollte dies nicht der Fall sein rege ich an, gemeinsam mit der OVPS eine Erarbeitung der Prioritätenliste vorzunehmen und diese dem SEA zur Kenntnis zu geben.

Antwort der Verwaltung

1. Von den derzeit 158 Bushaltestellen im Stadtgebiet Pirna (der ZOB ist hier nicht berücksichtigt) sind derzeit 11 Haltestellen barrierefrei (Leitsysteme, befestigte Warteflächen und Zugangsbereiche sowie erhöhter Bord) ausgebaut.

Weitere Haltestellenbereiche (120 St.) liegen an Busbuchten bzw. sind in die Gehwege integriert und somit gut erreichbar. Die Warteflächen sind unterschiedlich befestigt und durch einen Bord von der Fahrbahn getrennt. Für die restlichen 27 Haltestellen gibt es keine bauliche Trennung zur Fahrbahn, die Warte- und Zugangsbereiche sind nur unzureichend bzw. nicht befestigt. Diese Haltestellen werden beim zukünftigen Um- und Ausbau vorrangig betrachtet.

2. Eine Prioritätenliste wird derzeit erarbeitet.


 

Plakatierung Landtagswahlen – ANF-14/003432.0 (StRin Leonhardt)

1. Wie viele Plakate mussten vom Ordnungsamt der Stadt Pirna nach den Landtagswahlen 2014 aufgrund der abgelaufenen Abnahmefrist entfernt werden? (Bitte nach Parteien aufschlüsseln!)
2. Ist die Abnahme von unrechtmäßig angebrachten Plakaten mit der Thematik Landtagswahl abgeschlossen?
3. In welcher Höhe haben die einzelnen Parteien Bescheide für die Abnahme durch das Ordnungsamt erhalten?

Antwort der Verwaltung

Zu 1. Bei Kontrollen zur Plakatierung für die Landtagswahl 2014 wurden folgende ungenehmigten Doppelplakate (ohne Plakette) festgestellt:

NPD 203
AFD 32
FDP 26
Die Linke 11
Freie Wähler 8
BüSo 7
Grüne 5
SPD 3
CDU 2
Die PARTEI 1

Nach Aufforderung wurde einerseits durch die Parteien der rechtmäßige Zustand wieder hergestellt. Andererseits wurden auch einzelne Plakate aus Gründen der Verkehrssicherheit sofort entfernt.
Da durch die NPD auf die schriftlichen Hinweise nicht reagiert wurde, erfolgte die Androhung der Ersatzvornahme und im Anschluss dessen die Abnahme der 203 Plakate.

Zu 2. Der Sachverhalt Plakatierung zur Landtagswahl ist komplett abgeschlossen.

Zu 3. Aus den unter 1. dargelegten Gründen erfolgte ein Leistungsbescheid an die NPD über 609,- € (3,- € je Plakat), welcher beglichen wurde. Weitere Bescheide über einzeln abgenommene Plakate erfolgten aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht.


 

Wickelmöglichkeit Stadtbibliothek Erdgeschoss – ANF-15/008340.0 (StRin Leonhardt)

Durch die KTP wurde am 29.11.2014 den Stadträten die Möglichkeit offeriert, die Geschäftsbereiche der KTP zu besichtigen. Bei der Besichtigung der Stadtbibliothek wurde durch eine Mitarbeiterin der Stadtbibliothek der Wunsch geäußert, auch im Erdgeschoss eine Wickelstation einzurichten. Bisher ist es so, dass die Mütter bis in das Obergeschoss laufen müssen.
Die KTP wird darum gebeten, die Möglichkeiten einer weiteren Wickelmöglichkeit im Erdgeschoss der Stadtbibliothek zu prüfen.

Antwort der Verwaltung

Seitens der KTP liegt der Verwaltung folgende Antwort vor:
Die Stadtbibliothek verfügt über eine Wickelmöglichkeit in der Kinderbibliothek im OG, das durch den Aufzug erschlossen ist.
Darüber hinaus besteht Bedarf dafür im EG– insbesondere bei Veranstaltungen im Gotischen Saal.
Eine Anfrage auf Prüfung durch die Stadt Pirna als Vermieter läuft bereits,
damit neben der Einrichtung auch Betreuung und Reinigung geregelt sind. Somit wird in absehbarer Zeit die Wickelmöglichkeit im EG zur Verfügung stehen.


 

Sportvereine – ANF-15/014340.0 (StRin Leonhardt)

Wie haben sich die Mitgliederzahlen in den letzten fünf Jahren in den Sportvereinen entwickelt? Hierbei soll bitte gesondert auf Kinder-und Jugendgruppen und Mitglieder des Erwachsenensportes eingegangen werden.
Welche Tendenzen sind für die kommenden Jahre zu erwarten? Vor allem soll auf die Kinder- und Jugendgruppen Bezug genommen werden.

Antwort der Verwaltung

Die Entwicklung der Mitgliederzahlen und die Tendenzen sind in den angefügten Übersichten dargestellt.


 

Kiessee – ANF-15/014861.0 (StRin Leonhardt)

Aus der Sitzung des Ortschaftsrates Birkwitz-Pratzschwitz haben sich folgende Fragen ergeben:

1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, was mit dem brachliegenden Kieswerk Copitz seitens des Eigentümers geplant ist und welche Zeitliste dafür vorgesehen ist?

2. Es wurde angemahnt, dass sich Kinder und Jugendliche ungehindert auf das Areal des Abbaugebietes (und wo die Spülung des Kieses stattfindet) Zutritt verschaffen können.
Welche Schutzmaßnahmen müssen durch den Eigentümer getroffen werden, um dies zu unterbinden?
Hat die Stadtverwaltung den ungehinderten Zugang durch Dritte schon einmal begutachtet bzw. ist ihr die Problematik bekannt, dass sich Dritte im Gelände der Waschung und des Abbaus aufhalten?

Antwort der Verwaltung

Zu 1.) Das alte Kieswerk ist Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses „Kiessandtagebau Söbrigen“. Damals gab es noch zwei unterschiedliche Abbauunternehmen. Der in Söbrigen zu gewinnende Kies sollte mittels einer Bandtrasse in das alte Kieswerk verbracht und aufbereitet werden. Die Stadt hat den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1999 beklagt. Das Klageverfahren wurde anschließend ruhend gestellt, da ein neues Planfeststellungsverfahren „Kiessand Pirnaer Elbebogen“, unter Verzicht der Bandtrasse und Wegfall des alten Kieswerkes, eröffnet worden ist. Innerhalb des neuen Verfahrens wollte das übrig gebliebene Kiesabbauunternehmen den
aktuellen Kiessandtagebau Copitz und den geplanten Abbau in Söbrigen zusammenführen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Solange keine neue Rechtslage eintritt, kann das alte Kieswerk nicht entfernt werden. Der genaue Rückbautermin wird im neuen Verfahren festgelegt.

Zu 2.) Die Stadt wird die Problematik zur Verkehrssicherheit der Einleitstelle und dem ungehinderten Zutritt zum Gelände dem Oberbergamt nochmals anzeigen. Da die Fläche dem Bergrecht unterliegt, obliegt es dieser Behörde, vermeintliche Verstöße beim Kiesabbauunternehmen anzumahnen bzw. abzustellen.


 

Beschädigte Tafel des Geschichten-Spielplatzes Dohnaischer Platz ANF-15/015661.0 (StRin Leonhardt)

Die Tafel zum Geschichten-Spielplatz auf dem Dohnaischen Platz ist beschädigt. In welchen Abständen wird kontrolliert, ob die Tafeln zu den Spielplätzen o. Ä. noch intakt sind oder wird nur auf Zuruf reagiert?

Antwort der Verwaltung

Die Beschädigung ist der Stadtverwaltung bekannt. Es wurde ein Auftrag zur Erneuerung der Folie ausgelöst. Eine zeitnahe Erledigung wird angestrebt.


 

Sicherung Hauptstraße 29 – ANF-15/016361.0 (StRin Leonhardt)

Im Eingangsbereich des Gebäudes Hauptstraße 29 liegt – vermutlich herabgefallenes Ziegelwerk. Wird seitens der Verwaltung geprüft, diesen Bereich zu sichern?

Antwort der Verwaltung

Die noch vorhandenen Dachziegelreste stammen von einem Feuerwehreinsatz, der vor mehreren Monaten durchgeführt wurde. Anschließend wurde das Dach repariert. Auch wurden die Geschäftsfenster und die Tür im Erdgeschoss mit OSB-Platten verschlossen.
Grundsätzlich ist aber der weitere Werdegang des Gebäudes fraglich, da mit dem ausländischen Eigentümer bisher kein direkter Kontakt möglich war. Weitere Sicherungsarbeiten sind derzeit nicht erforderlich.


 

Tierheim Krietzschwitz/Tierschutz/Kosten herrenlosen Tieren ANF-15/019532.0 (StRin Leonhardt)

1. Wer übernimmt die Kosten (Unterbringung, Arztkosten, Verpflegung) von herrenlosen Tieren, die auf dem Gebiet der Stadt Pirna aufgefunden werden?
2. Was passiert mit den Tieren, die nach einem halben Jahr (solange hat ursprüngliche Besitzer Anspruch auf sein Tier) nicht zurückgegeben werden können bzw. keine Neuvermittlung stattgefunden hat? Wer kommt dann für die weiteren Kosten auf?
3. Gibt es mit dem Tierarzt Dr. Düring einen Vertrag oder eine Vereinbarung? Wenn ja, bitte ich um Kenntnisnahme.
4. Wer übernimmt die Kosten der Erstunterbringung, wenn Privatpersonen die Tiere erst im Tierheim Krietzschwitz abgeben und diese später dann zum Tierarzt Dr. Düring gebracht werden?
5. In welchem Produkt des Haushaltes 2015/2016 werden die Ausgaben für die Versorgung von herrenlosen Tieren aufgeführt?

Antwort der Verwaltung

Zu 1. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zur Gefahrenabwehr obliegt die Unterbringung von herrenlosen Tieren bzw. Fundtieren einschließlich der Kostenübernahme der Gemeinde als Ortspolizeibehörde.

Zu 2. Die Tiere werden zur Kostenminimierung zeitnah, d.h. innerhalb weniger Tage bzw. Wochen auf  Probe vermittelt. Meldet sich innerhalb von 6 Monaten der ursprüngliche Besitzer, bekommt er sein Tier zurück. Allerdings hat dieser dann alle angefallenen Kosten zu tragen.

Zu 3. Nein.

Zu 4. Wie bereits unter 1. dargelegt ist die Ortspolizeibehörde zuständig und somit erster Ansprechpartner für Fundtiere. Bei Gefahr im Verzug ist außerhalb der Dienstzeiten der Stadtverwaltung der Polizeivollzugsdienst erreichbar. Wenn Privatpersonen Tiere im Tierheim eigenverantwortlich abgeben, sind diese im Zweifel auch für die Kosten heranzuziehen, da hierbei nicht im Auftrag der Stadt gehandelt wird.

Zu 5. Die Ausgaben sind im jeweiligen Haushaltsjahr im Produkt 12211 (Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) unter dem Konto 44315000 (Sonstigen Geschäftsausgaben) mit enthalten.


 

Nachtabschaltungen ANF-15/007660.0 (StR Frank Protze – Lindner)

Im Rahmen der Nachtabschaltung in Teilbereichen der Stadt Pirna und im Zusammenhang mit der Straßenverkehrsordnung gab es die Diskussion, dass man als Fahrzeugführer verpflichtet ist, das Parklicht einzuschalten, wenn man das Fahrzeug in einem Bereich abstellt, wo es keine Beleuchtung gibt. Es wurde geäußert, dass die Laternen, die nachts abgeschaltet werden, kenntlich gemacht sind. Ist das in der Stadt Pirna auch so umgesetzt?

Antwort der Verwaltung

Entsprechend § 17 Absatz 4 StVO müssen innerorts ganz oder teilweise auf Fahrbahnen abgestellte Fahrzeuge über 3,5 t mindestens auf der der Fahrbahn zugewandten Seite nachts beleuchtet oder mit einer Parkwarntafel (Zeichen 630) versehen werden. Diese Regelung gilt damit nicht für Pkw und ausdrücklich nicht für Parkplätze oder Parkbuchten. Eine eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.
Die Straßenleuchten, die nicht die ganze Nacht in Betrieb sind, sondern aus wirtschaftlichen Gründen abgeschaltet werden, sind am Mast mit einem rot-weißen Laternenring  gekennzeichnet. Eine solche Kennzeichnung weist den Fahrzeugführer darauf hin, dass die Leuchte nachts nicht durchgängig in Betrieb ist und damit die Verpflichtung nach § 17 StVO eingehalten werden muss.
Für die Ausstattung der Straßenleuchten mit den rot-weißen Laternenringen ist nach dem Dienstleistungsvertrag zur Ausleuchtung der Stadt Pirna die Energieversorgung Pirna (EVP) zuständig. Nach mündlicher Aussage der EVP sind die betreffenden Leuchten mit dem Laternenring ausgestattet und werden bei den regelmäßigen Wartungen mit kontrolliert und bei Bedarf ergänzt.
In diesem Zusammenhang wird wiederholt darauf hingewiesen, dass in verschiedenen Studien zu diesem Thema (z. B. Stadt Rheine) nachgewiesen wurde, dass Teilabschaltungen der öffentlichen Straßenbeleuchtung nicht zu einem Anstieg der Kriminalitätsrate geführt haben.


 

Aktivitäten in Gartenanlage im Bereich Höllengut – ANF-15/013020.0 (StR Frank Protze – Lindner)

Es gibt in der Nähe des Leichtathletikstadions eine Gartenanlage (Bereich Höllengut), bei der zu beobachten ist, dass dort einerseits neue Anschlüsse gelegt werden und andererseits einzelne Parzellen verwahrlosen. Was ist dort vorgesehen bzw. geplant ist? Handelt es sich dabei um Grundstücke der Hospitalstiftung?

Antwort der Verwaltung

Ihre Anfrage wurde an die Städtische Wohnungsgesellschaft Pirna (WGP), Eigentümerin des Flurstückes 1487/4 der Gemarkung Pirna, weitergeleitet.
Sie hat uns mitgeteilt, dass im benannten Gebiet eine Kontrolle durchgeführt wurde.
Für die auf dem Flurstück der WGP befindlichen Gärten konnte expliziert keine Vermüllung festgestellt werden. Hinter der ersten Garagenreihe war teilweise Müll entsorgt. Die Beräumung wurde über den Hausmeisterdienst veranlasst.
Der Leiter der Abteilung Grundstücksverwaltung schlägt zur Abklärung einen Vororttermin mit Ihnen vor und ist telefonisch unter 03501_55 21 50 zu erreichen.


 

Baumaßnahme Brücke Dietzmühle – ANF-15/015960.0 (StR Frank Protze – Lindner)

Für die Baumaßnahme Brücke Dietzmühle soll der Baustellenverkehr sowie der Anliegerverkehr über die Wesenitzleite führen. Wann sollen die Baumaßnahme und somit auch der genannte Umleitungsverkehr beginnen?

Antwort der Verwaltung

Der derzeit angedachte Realisierungstermin (Baustellenbeginn) liegt im I. Quartal 2016 bis Mitte bzw. Ende des ersten Quartales. Der Bauleitungsverkehr beginnt kurz vor dem Baustellenbeginn. Die Baumaßnahme für die erforderliche Baustraße wird ca. 4 Wochen vor Baustellenbeginn erfolgen. Die Baumaßnahme selbst ist momentan mit 4 Monaten Bauzeit veranschlagt.


 

Festzelt Obervogelgesang weitere Verfahrensweise ANF-15/016261.0 (StR Frank Protze – Lindner)

Die Stadträte wurden durch die Verwaltung über die Versiegelung der bereits erfolgten Aufbauten des Festzeltes Obervogelgesang informiert. Wie wird zu diesem Thema nun weiter verfahren?

Antwort der Verwaltung

Das Festzelt bzw. die mittleren Zeltbauteile wurden auf dem aufgebauten Holzboden versiegelt. Dadurch war ein Gesamtaufbau des Festzeltes nicht, wie geplant, möglich. Grundsätzlich sollte damit erreicht werden, dass gar kein Zelt errichtet wird. Herr Matzke hat trotz Versiegelung Teilbereiche errichtet, die von der Versiegelung nicht erfasst waren.
Mit unzähligen Schriftstücken, die die Verwaltung von Herrn Matzke ausschließlich per Fax erhielt, wollte Herr Matzke erreichen, dass die Versiegelung möglichst noch vor dem Pfingstwochenende wieder entfernt wird. Anfänglich bzw. auch vor Ort wurde erklärt, dass das Festzelt zur Verkaufsbesichtigung errichtet werden sollte. Später sollte es dann abgebaut und vermietet werden. Laut Anzeige, die die Verwaltung einen Tag vor Aufbau erhalten hatte, sollte das Zelt für die Überprüfung zur Zeltbuchverlängerung, mit kleinem Vermerk am Rande „Pfingsttanz“, errichtet werden.
Die Verwaltung hat für die Prüfung zur Entfernung der Versiegelung mehrfach gefordert, Käufer, Mieter oder Prüfer des Festzeltes zu benennen. Dieser Forderung ist Herr Matzke aus unerklärlichen Gründen nicht nachgekommen.
Herrn Matzke wurde mitgeteilt, dass die Versiegelung bis zur bevorstehenden Ortsbesichtigung des Verwaltungsgerichtes bestehen bleibt und erst mit oder nach dessen Entscheidung die Versiegelung beseitigt werden kann.


 

Sperrung Elbradweg – ANF-15/016760.0 (StR Frank Protze – Lindner)

Der Radweg auf der alten Stadtbrücke wurde gesperrt. Noch erstaunter war ich über die Pressemitteilung der Stadt Pirna dazu, dass die Stadt Pirna beabsichtigt, den Weg bis zum Abschluss der Bauarbeiten am Elbradweg in Heidenau bis Sommer 2016 gesperrt zu lassen. Gibt es keine andere Lösung dafür, dass nicht im gesamten Zeitraum die Radfahrseite gesperrt werden muss? Sind die Verkehrsströme tatsächlich so hoch, dass der schmale Radweg bis 2016 gesperrt werden muss?

Antwort der Verwaltung

Das durch die Heidenauer Elbradwegumleitung erwartete zusätzliche Radverkehrsaufkommen auf der Pirnaer Stadtbrücke fiel glücklicherweise doch nicht so hoch wie vorher befürchtet aus, so dass die Sperrung des Radweges von Copitz nach Pirna zwischenzeitlich wieder aufgehoben werden konnte.


 

Stadtsanierung nach Hochwasser 2013 Toilettenanlage Breite Straße ANF-14/001360.0 (StRin Häcker)

Wann werden die Toiletten an der Goethe-Oberschule wieder geöffnet?

Antwort der Verwaltung

Die Instandsetzung der öffentlichen Toilette wird am 30.10.2014 fertiggestellt.

Der Abschluss aller erforderlichen Bauverträge für die Hochwasserschadensbeseitigung in der öffentlichen Toilette erfolgte dazu im Rahmen der Leistungsvergaben als separater Titel gemeinsam mit der Hochwasserschadensbeseitigung in der Goethe-Oberschule. Auf dieser Basis konnten durch die Bildung größerer Auftragsvolumen wirtschaftlichere Wettbewerbspreise erzielt werden. Außerdem stehen in der Nachbereitung dieser Baumaßnahmen für die Gewährleistungsbearbeitungen einheitliche Ansprechpartner zur Verfügung, was zu einer Vereinfachung des Handlings führt.


 

Durchführung des Winterdienstes umweltgerechte Streu- und Auftaumittel ANF-14/003068.0 (StRin Häcker)

Bezüglich der Beschlussvorlage zur Vergabe der Zuschläge hinsichtlich der Durchführung des Winterdienstes im Stadtgebiet 2014/15 und 2015/16 (BVL-14/006868.2) wird angefragt, wie sichergestellt wird, dass die Streu- und Auftaumittel, welche durch den Auftragnehmer selbst besorgt und gelagert müssen, umweltgerecht sind.

Antwort der Verwaltung

In der Leistungsbeschreibung der Winterdienstausschreibung wurde die Art der Streu- und Auftaumittel festgelegt. Mit der Festlegung auf ein Naturprodukt (Blähton) zum Abstumpfen und auf spezielles (handelsübliches) Auftausalz, welches nur maschinell dosiert und an wenigen kritischen Stellen aufgebracht werden darf, wird der Umwelt so wenig wie möglich geschadet.

Originaltext aus den Ausschreibungsunterlagen:

Zur Abstumpfung der Flächen ist Granulat aus gebranntem und gebrochenem Blähton 48 mm zu verwenden. Die Verwendung von Splitt wird nicht geduldet.
Die Verwendung von Auftaumitteln ist nur in Bushaltestellen und Aufstellflächen von Übergängen gestattet. Dabei ist das Auftaumittel nur maschinell dosiert aufzubringen. Als Auftaumittel ist handelsübliches Auftausalz (Streusalz) zu verwenden.


 

Bauweise der Bustaschen am zentralen Omnibusbahnhof ANF-14/005560.0 (StRin Häcker)

Welche Bauweise wurde beim Bau des Zentralen Omnibusbahnhofes, insbesondere bei den Bustaschen, festgesetzt?
Wurde eine ungebundene Bauweise vorgenommen? Wenn ja, warum wurden die Fugen ausgespült?

Antwort der Verwaltung

Die Busbuchten auf dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) Pirna wurden gemäß der Ausführungsplanung vom Januar 2006 in gebundener Bauweise errichtet. Der Schichtenaufbau erfolgte nach der RStO 01 Bauklasse III, Tafel 3, Zeile 4:

16,0 cm Granitgroßpflaster 16÷16÷16, Pflasterfugen mit Pflasterfugenmörtel PFM-ZE
6,0 cm Zementmörtelschicht (erdfeucht)
14,0 cm bituminöse Tragschicht 0/22, Mischgut CS, Straßenbaubitumen 50/70
24,0 cm Frostschutzschicht 0/45 mit gebrochenem Material (EV2>120 MN/m²)
60,0 cm Gesamtdicke

Im Anschluss erfolgte die Ausbildung von elastischen Dehnungsfugen gemäß dem notwendigen Rastermaß.
Die gebundene Bauweise hat sich in Gänze bewährt. Es ist eine Schadstelle von ca. 3 m² vor der Haltestelle Nr. 11 festgestellt worden, wo der Pflasterverband gestört ist und das Pflaster inkl. Mörtelbett neu zu setzen ist.
Bei den geplanten Instandsetzungsarbeiten an den Bushaltestreifen sollen die starren, zementgebundenen Fugen bei Bedarf (bei Ausplatzungen, Rissbildungen) saniert und die dauerelastischen Fugen analog zum Bestand wieder vollständig ausgebildet werden, wo sich das Material gelöst und ausgefahren hat.


 

Brief der Initiative für Posta, den Mockethaler Grund und die Postaer Straße vom 09.09.2014 zu Gefährdungen im Straßenverkehr – ANF-14/005960.0 (StRin Häcker)

1. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung als Reaktion auf den Brief der Bürger eingeleitet und wie ist der Stand der Umsetzung?

2. Welche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Stadtverwaltung, dem Anliegen der Anwohner insbesondere hinsichtlich der Schulwegsicherheit abzuhelfen?

3. Sind bereits im Haushalt 2015/2016 finanzielle Mittel für die entsprechenden Maßnahmen eingestellt beziehungsweise welche Kosten werden für die Maßnahme circa veranschlagt?

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung hat die angeführten Belange und Wünsche intensiv geprüft. Im Ergebnis wurden auch einzelne Punkte (z. B. Vorbereitung einer Banknische in Niederposte) bereits realisiert. Den Brief der Initiative hat auch der Antrag 14÷0013−60.0 zum Inhalt.
Zur Vermeidung von Doppelungen wird auf diesen Antrag verwiesen. Das avisierte Gespräch mit Vertretern der Initiative findet am 18.12.2014 vor Ort statt. Die Ergebnisse werden im Rahmen einer Informationsvorlage im Stadtentwicklungsausschuss am 08.01.2015 vorgestellt und in diesem Zusammenhang auch die Fragen der Antragstellerin beantwortet.
Entsprechend der Beschlussfassung zum ANT-14/001360.0 werden auch die Mitglieder der Initiative auf die Informationsvorlage im öffentlichen Teil der Sitzung hingewiesen. Wenn die Stadträte dann weiteren Abstimmungsbedarf mit der Initiative und Verwaltung sehen, ist am 08.01.2015 Gelegenheit dazu.


 

Kulturangebot in Pirna ANF-15/016961.0 (StR Hennig)

Mich bewegt die Kulturarbeit und das Angebot für die Einwohner sehr. Ich fand es gut, wenn das Festzelt in Obervogelgesang zum Einsatz kam und hunderte Bürger der Stadt und außerhalb der Stadt dieses Kulturangebot genießen konnten.
Welche Zielstellung hat die Stadt und welche Möglichkeiten können gefunden werden, damit das Festzelt wenigstens zeitweise genutzt werden kann?

Antwort der Verwaltung

Am Donnerstag, den 11.06.2015 fand die Verhandlung „Errichtung eines Fliegenden Baus“ (Festzelt) des Verwaltungsgerichts Dresden statt. Mit einem Urteil ist in Kürze zu rechnen. Aus dem Tenor des Urteils ergeben sich die rechtlichen „Spielräume“, ob und in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang ein Festzelt aufgestellt werden kann. Die Verwaltung ist an die entsprechende Entscheidung gebunden.


 

Nutzung neue Sportschwimmhalle – ANF-14/002340.0 (StR Kloß)

Wie viel Vereine nutzen nach der Eröffnung die neue Sportschwimmhalle? (Bitte in der Antwort auf Zeitumfang und auf anfallende Nutzungsgebühren eingehen)
Wie viel Geld ist für die Unterstützung des Schwimmsportvereins und Schulsport vorgesehen?

Antwort der Verwaltung

Es nutzen 30 Vereine und 35 Schulen die neue Schwimmhalle (Plan siehe Anlage). Einige Vereine nutzen diese Zeiten jedoch nur in eingeschränkten Zeiträumen. Die Nutzung der Sportschwimmhalle kostet 32,10 € pro Bahn pro Stunde und für das Bewegungsbecken werden 64,20 € (Brutto) pro Stunde berechnet. Für die Unterstützung der drei Schwimmsport treibenden Vereine in Pirna, ist im Haushaltsplan eine Förderung von 55,0 T€ vorgesehen (dies sind 30,0 T€ mehr als im HH 2013). Damit müssen diese Vereine mit einer Mehrbelastung von 22.350,00 € rechnen. Für das Schulschwimmen sind entsprechend dem Vertrag 80.250,00 € für 2.500 Bahnen eingestellt.


 

aktueller Stand Investitionsrückstau bei Schulen und Kindertagesstätten ANF-14/006540.0 (StR Kloß)

Welche Investitionen sind in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Sportanlagen noch geplant?
Es wird darum gebeten, im Vorfeld der Haushaltsdiskussion, den aktuellen Stand zum Investitionsrückstau in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Sportanlagen vorzulegen.

Antwort der Verwaltung

Wie bereits in der Beantwortung der Anfrage ANF-14/063540.0 dargestellt, konnten auf der Grundlage der Beschlussfassungen zu den langfristigen Investitionsplanungen, zuletzt BVL-12/050720.1 Investitionsplan 20122023 der Großen Kreisstadt Pirna wesentliche und beispielhafte Verbesserungen im Bereich der Schulen und Kindertagesstätten erzielt werden.

In der IVL-14/005620.1“Investitionsplan 20142025 der Großen Kreisstadt Pirna“ wurde die mittel- und langfristige Planung fortgeschrieben. Die bereits im März 2014 im Rahmen der Beantwortung der Anfrage dargestellten Maßnahmen wurden berücksichtigt und konkretisiert.

- Schulen
Diesterweg GS:
Abschluss der Sanierung des Schulgebäudes, der Sporthalle, der Außenanlage ca. 1.062.000,- € (2015÷16 eingeplant)

GS Zehista:
Zunächst Vorplanungen in Vorbereitung der anstehenden Investition (Entscheidung ob Sanierung oder Neubau) ca. 45.000,-€ 2016 eingeplant; 150.000,- € 2017 eingeplant

Pestalozzi OS:
Gesamtsanierung des Schulgebäude (dargestellt im Produkt 51122)
ca. 8.090.000,- € : (2015 490.000 €; 2017 3.600.000 €; 2018 2.000.000 €; 2019 2.000.000 € eingeplant)

- Kindertagesstätten
Kindertagesstätte „Spatzennest“ Lindenstraße 10:
Gesamtsanierung (in Abhängigkeit von der Fortschreibung der Bedarfsplanung) Zunächst Vorplanungen in Vorbereitung der anstehenden Investition ca. 40.000,- € 2016 eingeplant

Kindertagesstätte Kunterbunt:
Sanierung (in Abhängigkeit von der Fortschreibung der Bedarfsplanung) ca. 850.000,-€
(bisher eingeplant 2016 50.000 €; 2017 150.000 €)

Kindertagesstätte „Spieloase“:
Siehe BVL 14÷0067−40.1 Ersatzneubau Kindertagesstätte Spieloase – neue Finanzierung (2015 875.985 €; 2016 450.000 € eingeplant)

- Sport:
Als städtische Zuschüsse sind 2015 255.000 € und die Folgejahre je 100.000 € eingeplant
Die Zuschüsse erfolgen auf Antragstellung der Sportvereine. Als notwendig sind momentan folgende Maßnahmen angezeigt:

  • Sportanlage ESV Lokomotive Pirna e.V. Einsteinstr. 16 (3,5 Mill. €)
    (Ersatzneubau Sporthalle (2 fach) 2,5 Mill. € Sanierung/Erneuerung der Außenanlagen 1 Mill €)
    2015 ist die Planung für die Sporthalle für Antragstellung Fördermittel vorgesehen
  • Ehem. Sporthalle der Gaußschule jetzt Mehrzweckhalle für Kampfsport, Kraftsport, Fitness, Gesundheitssport und Klettern Sanierung ca. 1 Mill. € oder Alternativen in anderen bestehenden Gebäuden Vordringlich ist die Dachsanierung Leichtathletikanlage und Tennisanlage Abwasseranschluss 80.000 € (eingeplant 2015)
  • Langfristig : Sportplatz Graupa Anbau Sanitärräume an Sporthalle für Fußball 335.000 €; Reitanlage Erneuerung der Dressurplätze 100.000,- € (Antrag 42.130 € für 2015); Sportplatz Rottwerndorf Sanitärcontainer Heizungserneuerung und Dachsanierung 80 T€ (Antrag 55.000 € für 2015)

- Jugend, Kultur, Sport und Soziales:
Jugend‑, Kultur- und Vereinshaus Hanno Sanierung / Sicherung/ Neukonzeption
Momentan sind jährlich 70.000 € im Produkt 36211 (Jugend) eingeplant.


 

Garagenhöfe – ANF-15/007520.0 (StR Kloß)

1. Wie viele Garagenvereine gibt es auf dem Grund und Boden der Stadt Pirna, Hospitalstiftung und der WGP?
2. Wann laufen für die Garagenvereine zum sogenannten Bestandsschutz der Verträge aus?
3. Wann werden voraussichtlich bestehende Pachtverträge mit den jeweiligen Garagenvereinen gekündigt?
4. Mit wie vielen Garagenvereinen wurden bereits Gespräche geführt und mit welchem Ergebnis?

Antwort der Verwaltung

Die Beschlussvorlage BVL-14/010720.1 wurde vom Stadtrat zur erneuten Prüfung zurückverwiesen. Nach erfolgter Prüfung wird dem Stadtrat eine neue Beschlussvorlage vorgelegt. Unabhängig von den Beschlüssen können die Fragen wie folgt beantwortet werden:

zu 1.
Anzahl der Garagenvereine:

Stadt Pirna 12 Garagenvereine
Hospitalstiftung der Stadt Pirna 6 Garagenvereine
WGP 28 Garagenvereine

zu 2.
siehe Anlage 1 und 2

zu 3.
siehe neuer Beschluss
Kündigungsfristen siehe Anlage 1 und 2

zu 4.
siehe Anlage 3 – Aktivitätenübersicht


 

Elektronische Ausstattung der Gymnasien ANF-15/015410.0 (StR Kloß)

An mich wurde die Problematik der elektronischen Ausstattung im Schillergymnasium herangetragen.
Nach meinem Kenntnisstand wurde die Wartung der elektronischen Geräte von einer neuen Firma übernommen. Seitdem soll sich die Netzverbindung extrem verschlechtert haben. Der Zustand der Netzverbindung wirkt sich bereits negativ auf die Unterrichtsgestaltung aus. Außerdem wurde die Anzahl der Beamer bemängelt sowie die Entfernung einiger Computerarbeitsplätze. Die Probleme sollen der Verwaltung bereits bekannt sein. Ich bitte um eine Stellungnahme zum Stand der elektronischen Ausstattung der Gymnasien, insbesondere des Schillergymnasiums. Im Rahmen der nächsten Haushaltsdiskussion müssten eventuelle Ersatzbeschaffungen dann mit beachtet werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Seit Januar 2014 gibt es einen IT-Servicevertrag, in dem die mit der Schule abgestimmten Leistungen vertraglich vereinbart sind. Der Vertrag basiert auf einem einheitlichen IT-Servicekonzept für alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Pirna.
Zuvor wurde die Schul-IT des Schiller-Gymnasiums auf Basis eines bereits ausgelaufenen und sehr allgemein gehaltenen Servicevertrages von einer anderen Firma betreut. Die Aufgaben des PITKO (Pädagogischer IT-Koordinator der Schule) waren dabei sehr umfangreich und überstiegen die vorhandenen Ressourcen der Schule.
Es existierte eine sehr heterogene und unübersichtliche IT-Infrastruktur, eine vollständige Dokumentation der Hard- und Software gab es nicht. Notwendige Lizenzen waren nicht vorhanden bzw. nicht auffindbar. Ein Teil der vorhandenen Hardware war nicht funktionstüchtig bzw. wurde nicht genutzt.
Die Servicefirma wurde beauftragt, eine vollständige Inventur der IT- Landschaft durchzuführen und eine Handlungsempfehlung für eine funktionsfähige Grundausstattung zu erstellen. Die Handlungsempfehlung wurde gemeinsam mit den Verantwortlichen der Schule erarbeitet und der Stadtverwaltung vorgelegt.
Mit der Übernahme durch die neue Servicefirma wurde ein Ticketsystem eingeführt, in dem alle Änderungen und Störungen erfasst werden. Damit ist eine nachvollziehbare und koordinierte Abarbeitung von Aufträgen auch in Zusammenarbeit mit der Stadt möglich. Mit Stand 28.05.2015 wurden 245 Tickets bearbeitet.
Anhand der gemeldeten Störungen können wir nicht auf eine „extrem verschlechterte Netzwerkverbindung“ schließen. Erkennbar ist eine Häufung von Anmeldeproblemen, die auf eine Instabilität der Managementsoftware für die virtuellen Clients zurückzuführen ist. Die Ursache für die stochastisch auftretenden Störungen konnte leider noch nicht ermittelt werden. Die Servicefirma arbeitet aber intensiv an einer Fehleranalyse.
Im März 2015 wurde durch die Schule in einer Besprechung in der Stadtverwaltung angezeigt, dass die Anzahl der Beamer und interaktiven Wandtafel nicht ausreichend sei. Im Schillergymnasium gibt es derzeit 31 Beamer und drei interaktive Wandtafeln.
Die Schule wurde gebeten, bis 15. Mai 2015 auf Basis zur Verfügung gestellter Grundrisspläne den zusätzlichen Bedarf an Geräten zu dokumentieren und der Stadt zu melden. Die Rückmeldung ist bisher noch nicht erfolgt.
Im Zuge der Bereinigung der heterogenen Infrastruktur durch die Servicefirma wurden nicht funktionstüchtige Geräte abgebaut und durch vorhandene, funktionsfähige Geräte ersetzt. Dabei konnten mangels geeigneter Hardware nicht alle Arbeitsplätze ersetzt werden. Konkret handelt es sich um vier Recherchearbeitsplätze und einen Verwaltungsarbeitsplatz in der Bibliothek und sieben Arbeitsplätze in Lehrerzimmern. Die dafür benötigen Mittel in Höhe von 10.000,- € sind inzwischen freigegeben und die Firma ist mit der Beschaffung und Installation der Arbeitsplätze beauftragt.

Die Investitionssummen der vergangenen drei Jahre im Schillergymnasium betragen:
Software/Lizenzen: 22.000,- €
Hardwareausstattung: 70.000,- € (davon 5.500,- € Internat)

Damit wurden drei EDV-Kabinette komplett neu ausgestattet, ein Gäste-WLAN im Internat eingerichtet, der WLAN-Zugang im Schulnetz abgesichert, eine Infrastruktur für die Datensicherung implementiert, die vorhandenen Lizenzlücken aufgefüllt sowie veraltete oder defekte Technik ersetzt.
Aktuell wird gemeinsam mit der Schule und dem Dienstleister an einem Druckerkonzept gearbeitet.
Die Schule hat momentan 21 Drucker bzw. Multifunktionsgeräte. Davon sind neun Farbdrucker. Zusätzlich wünscht die Schule noch weitere drei schwarz/weiß-Drucker und zwei Farbgeräte.
Das Konzept muss von der Schulleitung noch bestätigt werden.
Seit 1. Januar 2015 wurden auf Wunsch der Schule sieben weitere Notebooks im Rahmen der GTA-Betreuung in den Servicevertrag aufgenommen.
In der Vergangenheit wurde die IT-Neuausstattung in den Schulen intensiv über Medios gefördert. Diese Fördermöglichkeiten sind so nicht mehr vorhanden. Aus diesem Grund wurden mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 Mittel langfristig in den Investitionsplan aufgenommen um eine regelmäßige Ersatzbeschaffung in den Schulen zu gewährleisten. Diese Planungen wurden im aktuellen Doppelhaushalt fortgeschrieben.


 

Auswertung zum Familienpass der Stadt Pirna – ANF-15/017432.0 (StR Kloß)

Am 18.12.2012 wurde die Richtlinie über den Familienpass beschlossen und seit 01.01.2013 ist diese Richtlinie in Kraft. In diesem Familienpass werden insbesondere unsere Familien mit drei und mehr Kindern bzw. Alleinerziehende mit zwei Kindern bedacht. Wie wurden 2013 und 2014 die Gelder, die dafür im Haushalt eingestellt wurden, dafür auch genutzt? Wurden/werden alle Berechtigten über die Existenz des Familienpasses informiert?

Antwort der Verwaltung

Im Jahr 2013 wurden 226 Familienpässe ausgegeben bzw. verlängert und 2014 waren es 247 Pässe.
Durch die Nutzung der Familienpässe entstanden folgende Aufwendungen:
KTP/Stadtbibliothek  2013 1.605,00 €; 2014 1.635,00 €
SWP/Geibeltbad 2013 324,47 €; 2014 212.86 €

Weiterhin erfolgt die Ausstellung der Kinderreisepässe gebührenfrei. Die sonst zu zahlende Verwaltungsgebühr beträgt hier 13,- €. Eine Statistik darüber wird nicht geführt. Im aktuellen Haushalt sind für die Vergünstigungen der Familienpässe 3.000,- € eingestellt. Hinweise zum Familienpass erfolgen über das Internet der Stadt Pirna und über entsprechende Informationsblätter, welche im Standesamt (Geburten) und in den Sprechzimmern des Bürgerbüros (An- und Ummeldungen) ausliegen.