Bericht aus dem Strategie- und Finanzausschuss vom 16.1.24
Die Sitzung des Strategie- und Finanzausschusses, kurz SFA, war im öffentlichen Teil sehr überschaubar. Neben der Information des Oberbürgermeisters über einen Auflösungsvertrag und den Abweichungen zum Haushalt vergangenen Jahres, gab es nur eine Beschlussvorlage, die jedoch Diskussionsbedarf aufwarf.
Wir als Linksfraktion begrüßen es, dass durch Vertragsschluss zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im vergangenen Jahr eine dauerhafte Sicherheit für den binationalen Bildungsgang vorhanden ist: Dies schließt das Internat natürlich mit ein.
Die einzige Beschlussvorlage war die Unterzeichnung eines Vertrages der Stadt Pirna mit der Solarpark an der Elbe Pirna Betriebs GmbH“. Diese Firma möchte auf dem Flurstück unterhalb der Sachsenbrücke eine Photovoltaikanlage errichten. Im Ausschuss wurde hinterfragt, warum ein gewinnorientiertes Unternehmen freiwillig seinen Ertrag mit der Stadt teilt, ohne jegliche Gegenleistungen.
Gesetzeslage:
Gemäß § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Flächen, welche sich in einem Abstand von 200 m Entfernung von zweigleisigen Schienenwegen oder Autobahnen befinden, für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen privilegiert. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde im § 6 EEG die Möglichkeit geschaffen, Kommunen an Solarparksrechtssicher finanziell zu beteiligen. Die Beteiligung der Standortkommunen ist dabei freiwillig und erfordert eine vertragliche Regelung.
Im Ausschuss erklärte der Oberbürgermeister zu diesem Sachverhalt, dass die Solarpark an der Elbe Pirna Betriebs GmbH“ die Beteiligung der Stadt Pirna am Ertrag ohne Bedingungen bereit ist zu leisten.
Weitere Bedenken an den Oberbürgermeister zur Beschlussvorlage:
- Die Lage des Solarparks im Überschwemmungsgebiet der Elbe und die sich daraus ergebene Fragen des Baus und Wasserrechtes.
- Auswirkungen auf die Sicht von der Elbschifffahrt aus auf den Uferbereiche im Eingangsbereich (von Dresden kommend) der Stadt Pirna.
Konkrete Auswirkungen des Beschlusses auf den Haushalt der Stadt Pirna:
- Haushaltsjahr 2024 zusätzliche Einnahmen von voraussichtlich 15.000 EUR (Kassenwirksamkeit beachten)
- Gesamtertrag/Einzahlung für die Stadt Pirna von ca. 600.000 EUR im Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der zuletzt in Betrieb genommenen Solaranlagen
Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, den Vertrag zur finanziellen Beteiligung der Kommune an Freiflächenanlagen gemäß §6 Abs. 1Nr. 2 EEG 2023 mit der Solarpark an der Elbe Pirna Betriebs GmbH zu unterzeichnen.
Fraktion am 24.01.2024
Die Fraktion DIE LINKE. im Stadtrat Pirna hat sich in der Fraktionssitzung am 24.01.2024 darauf geeinigt, einen Antrag am 30.01.2024 im Stadtrat einzubringen, die zu erwartenden zusätzlichen Einnahmen aus dem Projekt Solarpark an der Elbe Pirna Betriebs GmbH“, BVL-24/0873-FB II. für die Finanzierung der Einrichtung eines Bürgerbudgets, angelehnt an den am 16.06.2020 beschlossenen ANT-20/003820.0 zu verwenden.
Beschluss des Stadtrates vom 16.06.2020:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Zurverfügungstellung von zusätzlichen Geldern und der Vorlage der Abwicklungsmodalitäten vom Gesetzgeber für ein Bürgerbudget eine entsprechende Vorlage bezüglich des Verfahrens und der Verwendung der Gelder zu erarbeiten. Die Gelder werden in dem Haushaltsjahr des Eingangs als überplanmäßiger Ertrag/ Einzahlung und Aufwand/ Auszahlung abgewickelt.